Als die beiden, ein 33-jähriger Linzer und eine 23-jährige St. Pöltnerin, von der Motorhaube runterkommen, fährt der Mann erst weiter, bremst sich dann ein und stürmt auf den 33-Jährigen los: „Wos ist mit dir?“, hört man den 56-jährigen Mann aus Linz lautstark schreien, „wos bist du fia a Vuikoffer?“
56-Jähriger vor Gericht
Dieser Mann ist am Mittwoch in Linz vor dem Richter gelandet. Der bislang unbescholtene Mann zeigte sich im Zuge des Strafverfahrens bislang – trotz eindeutiger Bilder auf dem Video – nicht geständig.
„Er sieht sich selbst als Opfer“, fasste Ulrike Breiteneder. die Sprecherin der Linzer Staatsanwaltschaft, seine bisherige Verantwortung kurz zusammen. Vor Gericht dann die Überraschung: Der Mann bekennt sich schuldig.
Aber der Richterin geht die Anklage zu wenig weit: "Alle kennen das Video bestens. Die Qualifikation der Staatsanwaltschaft ist etwa milde, man wird auch sagen müssen, dass ein bedingter Vorsatz für eine schwere Körperverletzung vorliegt. Mit einem Auto in Leute reinfahren, da nimmt man in Kauf, Leute zu verletzen."
Der Staatsanwalt stimmt dem zu.
Auch zu diesem Vorwurf und der nun auf ein Verbrechen ausgeweiteten Anklage bekennt sich der Angeklagte schuldig. „Das war ein Riesenblödsinn, ich möchte mich entschuldigen, kann es nicht mehr ungeschehen machen. Es tut mir leid", sagt der Mann.
Später wird er sich noch per Handschlag bei der jungen Frau entschuldigen, die er mit seinem Auto verletzt hat. Der junge Mann, der ebenfalls verletzt wurde, leidet laut seinem Anwalt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, hat Albträume und kann nicht mehr unbefangen am Straßenverkehr teilnehmen. Er will keinen Handschlag.
Für den Privatbeteiligtenvertreter ist klar: "Er war mit einem Pkw als Superwaffe mit über zwei Tausend Kilo unterwegs." Für die Richterin ist klar: "Eine Diversion ist aufgrund der Schwere des Verbrechens ausgeschlossen." Und dem Angeklagten redet sie ins Gewissen: "Gegen Personen mit dem Auto zu fahren, ist unter keinen Umständen tolerierbar, da braucht es eine ordentliche Bestrafung. Dass sie das nicht mehr tun, und auch sonst niemand das mehr tut."
Sie verurteilt ihn zu neun Monaten bedingter Haft, "ins Gefängnis müssen sie nicht", sagt sie. Und sie setzt auch gewerbebehördliche Einschränkungen bedingt aus, damit er keine weiteren wirtschaftlichen Schäden erleidet, stellt aber klar: "Opfer sind die beiden Verletzten. Für ihre eigene wirtschaftliche Situation sind sie alleine selbst verantwortlich."
Die verletzte Frau - nach der Entschuldigung rinnen ihr kurz Tränen herunter - ist froh über die Verurteilung. "Ich habe schon befürchtet, dass er mit einer Diversion davon kommt." Das Urteil ist übrigens bereits rechtskräftig.
Nur ist der Fall nicht geschlossen. Denn die beiden Verletzten, denen je 200 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen wurden, werden am Zivilrechtsweg höhere Schmerzensgeldbeträge einklagen.
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