Prozess in Wels: Vater soll jahrelang Familie missbraucht haben
Weil er mehr als 30 Jahre familiäre Gewalt ausgeübt haben soll, ist am Donnerstag in Wels gegen einen 62-Jährigen der Prozess eröffnet worden. So hält ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwei Ehefrauen, acht Kinder und ein Kindermädchen gequält zu haben.
Der Mann will sich an nichts erinnern können. Nach den Eröffnungsplädoyers wurde die Öffentlichkeit von dem mehrtägigen Verfahren ausgeschlossen.
Die Vorwürfe gegen den gebürtigen Serben, der seit 1992 die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, reichen teilweise bis in die 1980er-Jahre zurück. Erst als sich ein mittlerweile erwachsener Sohn aus zweiter Ehe vergangenes Jahr durchringen konnte, Anzeige gegen seinen Vater zu erstatten, kamen etliche Vorwürfe aus beiden Familien zutage:
Die Anklage legt dem Mann daher fortgesetzte Gewaltausübung, sexuellen Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen, Körperverletzung, schwere Nötigung und gefährliche Drohung zur Last. Die Vorwürfe umfassen den Zeitraum von 1984 bis 2017.
Einweisung in Anstalt beantragt
Der Staatsanwalt beantragte zusätzlich zu einer angemessenen Strafe auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Denn der Angeklagte habe eine „sadistische Persönlichkeitsstörung“. Er soll seine sieben leiblichen Kinder aus erster und zweiter Ehe sowie eine Stieftochter „körperlich und seelisch misshandelt haben“.
Einige „biss er ins Gesicht“, anderer „peitschte er mit Gürtel und Ästen aus“, eine Tochter „würgte er bis zur Bewusstlosigkeit“, listete der Staatsanwalt die Vorwürfe auf. An einem vierjährigen Sohn habe er sexuelle Handlungen durchgeführt - immer wieder bis dieser sechs Jahre alt war.
Auch seine beiden Ex-Frauen sowie ein Kindermädchen habe er „physisch drangsaliert“. Die Opfer hätten zum Teil schwere psychische Folgeschäden erlitten, eine Tochter habe einen Selbstmordversuch hinter sich.
"Geistig schwer krank"
„Ja der Staatsanwalt hat recht, es gibt so viele Grauslichkeiten im Akt, dass einem schlecht wird“, meinte der Pflichtverteidiger. Aber sein Mandant sei kein „sadistisches Monster“ sondern ein „geistig schwer kranker Mann“.
Er habe seine Kinder „nicht in dem Bewusstsein gequält, dass er das tun will“, sagte der Anwalt. Daher plädierte er an die Schöffen, den Mann „nicht einzusperren sondern zu behandeln“.
Der Angeklagte wiederholte unter Tränen, was er schon bei seinen früheren Aussagen angegeben hatte: Er könne sich nicht daran erinnern, seine Familien misshandelt zu haben. Zwar habe er streng erzogen, Gewalt habe er seines Wissens nicht angewendet.
Bevor die einzelnen Fälle durchgegangen wurden, beantragte die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidiger der Opfer, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, den Ausschluss der Öffentlichkeit. Bis zur Urteilsverkündung - das Datum war vorerst noch offen - findet der Prozess hinter verschlossenen Türen statt.
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