"Orgasmus-Päpstin": Bildungsdirektion zieht Entlassung zurück

"Orgasmus-Päpstin": Bildungsdirektion zieht Entlassung zurück
Teilerfolg für die 47-Jährige: Bildungsdirektion bietet Vergleich an, Gespräche werden außergerichtlich geführt.

Der Medienrummel an diesem Dienstagvormittag am Landesgericht Linz ist enorm, Fernsehteams und Journalisten stehen Schlange, als Monika Ring das Gericht durch die Sicherheitsschleuse betritt. 

Denn dieser Fall hat weit über Oberösterreich hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Monika Ring war als Lehrerin an einer Volksschule in Oberösterreich tätig - bis sie fristlos entlassen wurde.

Der Grund: Sie hat in ihrer Freizeit Gesundheits- und Sexualmotivationskurse angeboten. Dass sie dabei als „Orgasmus-Päpstin“ zu „selbstbewusster Nacktheit vor dem Spiegel“ aufruft oder in den „Heiligen Raum der Sexualität“ einlädt, gefiel dem Dienstgeber, der Bildungsdirektion Oberösterreich, ganz und gar nicht, die Pädagogin wurde fristlos entlassen.

"Orgasmus-Päpstin": Bildungsdirektion zieht Entlassung zurück

Dagegen geht Ring gerichtlich vor. Zur Verhandlung am Arbeitsgericht erscheint sie "standesgemäß": Enges weißes Kleid, Leopardenmantel, hohe Stiefel. "Mir geht es gut, ich bin jetzt gar nicht aufgeregt", sagt sie vor Prozessbeginn zum KURIER. 

"Vom heutigen Termin erwarte ich mir Klarheit und Gerechtigkeit", schildert sie, während sie sich für Fotos in Pose wirft. 

Schon zuvor hatte Ring betont: "Ich will Gerechtigkeit und die Erlaubnis zurück, dass ich wieder als Lehrerin arbeiten darf."

Der Anwalt der Bildungsdirektion, Roland Heinrich, betritt unterdessen auch das Gerichtsgebäude. Er ist nicht so gesprächig: "Seitens der Bildungsdirektion gibt es zum laufenden Verfahren keine Stellungnahme."

Vergleichsangebot im Gerichtssaal

Vor Gericht ist es dann ein kurzer Prozess. Die Bildungsdirektion bietet über ihren Anwalt der entlassenen Lehrerin - für alle überraschend - eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses per 31.1.2024 an, wenn sie mediale Berichterstattung künftig unterlässt. Außerdem dürfe sie nie wieder in Oberösterreich arbeiten. 

"Orgasmus-Päpstin": Bildungsdirektion zieht Entlassung zurück

Nach kurzer Beratung Rings mit ihrem Anwalt Manfred Arthofer kommt der Gegenvorschlag, der auf einvernehmliche Trennung mit Ende Februar lautet. 

Eine Bereinigung per gerichtlichem Vergleich wird erörtert, scheitert aber vorerst. Aber die Parteien vereinbaren, die diesbezüglichen Gespräche außergerichtlich fortzusetzen. 

Die – sehr strenge - Richterin belehrt Ring noch zu Nebenbeschäftigungen, den Umgang damit und zu Meldepflichten an den Dienstgeber. Dann wird die Verhandlung geschlossen.

Danach meinte Arthofer noch in Bezug auf Rings mögliche Tätigkeiten als Lehrerin: "Vielleicht gibt es ja andere Bundesländer, die aufgeschlossener sind als Oberösterreich." Ring selbst sagte dazu, "sag niemals nie, vielleicht ist Oberösterreich in ein paar Jahren auch offener".

Ring hatte zuvor betont, ihr gehe es "um Gerechtigkeit", schließlich sei es aus ihrer Sicht problematisch, dass ein Dienstgeber, wie die Bildungsdirektion, in dieser Form Bezug auf ihrer Tätigkeit in der Freizeit nehme.

Die Bildungsdirektion hingegen sah die Auftritte Rings in Social Media-Kanälen als "absolut unvereinbar mit der Tätigkeit einer Volksschullehrerin". 

Der freie öffentliche Zugang und dass sogar Kinder die Kanäle öffnen könnten, sei nicht akzeptabel, hieß es. 

Kommentare