Mit dem Schulstart zum Jahresbeginn wurde die 47-jährige Turnlehrerin Monika Rahel Ring nun aus dem Lehrerteam ihrer Volksschule im unteren Mühlviertel ausgeschlossen. „Ich habe nichts Schlechtes gemacht und die Arbeit in der Schule streng von der Tätigkeit in der Freizeit getrennt“, sagt die Mostviertlerin. Sie hat über ihren Anwalt Manfred Arthofer bereits eine Anfechtungsklage eingereicht.
Durchgestartet
In den letzten Monaten des vergangenen Jahres hat die Energetikerin, Religionspädagogin und praktizierende Katholikin mit ihren Ideen als Motivationstrainerin auf ihren Social Media-Kanälen mit ihrem Sexual-Programm durchgestartet.
Mit Sätzen wie „Du kannst dich nur vollkommen in der Sexualität hingeben, wenn du dich selbst akzeptierst“ oder „Spring jetzt in meinen Orgasmus-Päpstin-Durchstarter-Turbo“ lädt sie zu kostenpflichtigen Zoom-Workshops ein.
Eine Beschwerde im Schulort zu den Videos und Postings der Frau Lehrerin drang bis zur Bildungsdirektion durch, die Ring zum Löschen der Seiten aufforderte. Dienstrechtliche Konsequenzen wurden in den Raum gestellt und dabei auf das Vertragbedienstetengesetz (1948) und das Landesvertragspersonengesetz (1966) verwiesen.
Der Pädagogin wurde vorgehalten, dass die inkriminierten Accounts für alle zugänglich seien. „Ein derartiges Auftreten im Internet für eine so breite Öffentlichkeit wird als nicht angemessen Ihrem Berufsstand entsprechend erachtet“, wurde Monika Ring im Kündigungsschreiben vorgehalten.
Bei einem abschließenden Gespräch mit der Personalchefin der Bildungsdirektion zwei Tage vor Weihnachten sei ihr die fristlose Entlassung mitgeteilt worden. „Möglichkeit für einen Kompromiss gab es keine“, kritisiert Ring. „Ich habe aber nichts verbrochen und sehe diesen Schritt als völlig überzogen", erklärt die Orgasmuspäpstin.
Bildungsdirektion
„Aufgrund des laufenden Verfahrens geben wir zu der Angelegenheit keine Stellungnahme ab“, heißt es aus der Bildungsdirektion OÖ zu der Causa. Für Rings Anwalt Arthofer ist die Entlassung, so wie für die Betroffene selbst, völlig ungerechtfertigt.
„Meine Mandantin hat nichts Verwerfliches gemacht. In Zeiten in denen Transgender-Personen in Kindergärten auftreten und die LGBT-Bewegung in der Gesellschaft völlig offen akzeptiert wird, ist diese Kündigung lächerlich“, sagt Arthofer.
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