Fristlose Entlassung von "Orgasmus-Päpstin" vor Arbeitsgericht

Monika Ring will, dass ihre Kündigung zurückgezogen wird
Rauswurf von Volksschullehrerin basiert auf "schwammiger" gesetzlicher Grundlage. Betroffene plant Seminare: "Ich muss Geld verdienen".

Die fristlose Entlassung der „Orgasmus-PäpstinMonika Ring als Lehrerin wird vom Aufsehen erregenden Disput zum juristischen Musterstreit. Die Bildungsdirektion in Oberösterreich hat, wie berichtet,  die 47-jährige Niederösterreicherin wegen ihrer Gesundheits- und Sexualmotivationskurse in ihrer Freizeit gefeuert. Die Betroffene hat eine Anfechtungsklage eingereicht.

Sogar viele internationale Medien nahmen sich des Schicksals der entlassenen Volksschullehrerin und Sexual-Motivatorin an. Interview-Anfragen und Recherchen auch von großen Fernsehkanälen aus Deutschland würden noch immer das Rieseninteresse zeigen, erzählt ihr Anwalt Manfred Arthofer. Die zwei Tage vor Weihnachten aus dem Schuldienst einer Mühlviertler Volksschule entlassene Mostviertlerin gibt sich offen. "Das Interesse bricht nicht ab. Bei mir ist viel los", schildert sie.

"Ich bekomme auf meinen Social Media-Kanälen sehr viele positive Reaktionen. Auch viele Fragen sind dabei, die ich so gut es geht beantworte", schildert Ring. Das Interesse bewertet sie äußerst positiv, erklärt sie.

"Ich werde ja zukünftig Seminare anbieten, ich muss schließlich Geld verdienen, ich habe aufgrund der Entlassung kein Einkommen", berichtet sie zur aktuellen Situation.

Arbeitsgericht

Beim vorerst für den 6. Februar angesetzten ersten Verhandlungstermin am Linzer Arbeitsgericht die volle Rücknahme der Entlassung fordern, kündigte Anwalt Arthofer an. Wie schon in ihrem Gespräch mit dem KURIER,  wird Ring dort darauf verweisen, in ihren Internetforen weder pornografische noch andere anrüchige Angebote zu machen, sondern Tipps und Anleitungen für eine gesunde vitale Sexualität zu geben. Sie kämpfe um eine Enttabuisierung dieses Themas, habe ihre Freizeitbeschäftigung aber immer vor ihren Schülern ferngehalten, versicherte Ring.

Fehlverhalten 

Die Bildungsdirektion sah allerdings ihre Auftritte als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ in Social Media-Kanälen als absolut unvereinbar mit der Tätigkeit einer Volksschullehrerin.  Der freie öffentliche Zugang und dass sogar Kinder die Kanäle öffnen könnten, sei nicht akzeptabel, hieß es.

Fristlose Entlassung von "Orgasmus-Päpstin" vor Arbeitsgericht

In ihren Internetforen gibt Ring Tipps für ein erfüllteres Sexualleben

Zwei im Entlassungsschreiben erwähnte Weisungen, die Monika Ring vor der Fristlosen erhalten haben soll und in denen die Löschung ihrer Seiten gefordert wurde, wird Rechtsanwalt Arthofer in dem Verfahren jedenfalls besonders durchleuchten. Es sei fraglich, wie weit eine Behörde private, strafrechtlich nicht relevante Internet-Accounts diktieren könne.

Arbeitsrecht

Auch Spezialisten im Arbeitsrecht haben in einigen Medien öffentlich bereits Zweifel angemeldet, ob eine fristlose Entlassung gerechtfertigt war. Schützenhilfe könnte dabei auch die Interpretation des  Vorsitzenden des Zentralausschusses  für Pflichtschullehrer  Dietmar Stütz gegenüber dem ORF liefern. Er nannte die entsprechenden gesetzlichen Passagen im Lehrerdienstrecht als sehr „schwammig“. Darin heiße es, dass  Landeslehrer in ihrem allgemeinen Verhalten darauf bedacht sein müssten, das Vertrauen der Allgemeinheit nicht zu  enttäuschen. Nähere  Erläuterungen würden jedoch fehlen.

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