Aufruf zur Nacktheit gefiel nicht
Sie hat in ihrer Freizeit Gesundheits- und Sexualmotivationskurse angeboten. Dass sie dabei als „Orgasmus-Päpstin“ zu „selbstbewusster Nacktheit vor dem Spiegel“ aufruft oder in den „Heiligen Raum der Sexualität“ einlädt, gefiel dem Dienstgeber, der Bildungsdirektion Oberösterreich, ganz und gar nicht.
Das hat Ring nicht hingenommen, im Gegenteil. Sie hat beim Arbeits- und Sozialgericht die Entlassung bekämpft.
Überraschendes Vergleichsangebot
Beim ersten Termin im März dann die Überraschung: Die Bildungsdirektion hat Ring über ihren Anwalt eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses per 31. Jänner 2024 angeboten, wenn sie mediale Berichterstattung künftig unterlässt. Außerdem dürfe sie nie wieder in Oberösterreich als Lehrerin arbeiten.
Allerdings sind sich Ring und die Bildungsdirektion letztlich doch nicht einig geworden. "Der Vergleich ist gescheitert, wir sind nicht zusammen gekommen", bestätigt Ring dem KURIER.
"Mache nichts Verwerfliches"
Warum das? "Ich sehe nicht ein, dass ich etwas Verwerfliches mache", betont sie. Was für sie auch nicht infrage kommt: "Dass ich ein Berufsverbot bekomme und nicht mit Medien reden darf."
Außerdem sei sie generell enttäuscht, wie die Bildungsdirektion handle und denke: "Ich würde von Herrn Klampfer gerne hören, was so verwerflich und schlimm ist bei dem, was ich mache." Im Zuge der Vergleichsgespräche sei das nie konkret an- und ausgesprochen worden.
Bildungsdirektion: "Verhandeln noch"
Seitens der Bildungsdirektion heißt es, man habe bisher "keine offizielle Rückmeldung vom gegnerischen Rechtsvertreter zu dem letzten Angebot" erhalten: "Es kann daher festgehalten werden, dass die beiden Rechtsvertreter weiterhin im Austausch über einen möglichen Vergleich stehen und auf eine Antwort zu dem letzten Angebot der Bildungsdirektion noch gewartet wird."
Wie dieses Angebot ausgesehen hat sowie weitere Aussagen zum Fall werden "aufgrund des laufenden Verfahrens nicht getätig".
Jedenfalls landet der Fall der "Orgasmus-Päpstin" nun doch vor Gericht. Und zwar am 13. Februar nächsten Jahres.
"Langsamkeit und Geduld fördert die Hingabe und kann das Erlebnis intensiver und erfüllender machen", schreibt Ring als weiteren Punkt auf ihrer Facebook-Seite. Offenbar braucht es das Gericht für ein Ergebnis in dieser Auseinandersetzung. Ob diese für beide Seiten gleichermaßen befriedigend ist, wird sich erst zeigen.
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