OÖ: Wolfsmanagementverordnung landet beim Verfassungsgerichtshof

Snarling Eurasian wolf (Canis lupus lupus)
Landesverwaltungsgericht sieht sich für generelle Kritik an der Wolfsmanagement-Verordnung des Landes nicht zuständig.

Der Umgang mit dem Wolf sorgt in Österreich für heftige Kontroversen. Auch auf juristischer Ebene. Denn der Wiener Tierschutzverein hat eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht gegen die oö. Wolfsmanagementverordnung eingebracht, mit der eine vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf erlassen wurde und somit dessen Abschuss ermöglicht.

Der Tierschutzverein hat die Verordnung in seiner Gesamtheit als rechtswidrig angefochten, erklärt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in einer Aussendung am Mittwoch, und habe das Gericht aufgefordert, selbst gegen die Verordnung zu entscheiden oder diese zur neuerlichen Entscheidung an die zuständige Behörde in Oberösterreich zurückzuverweisen.

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Als Gründe führte der Tierschutzverein gegenüber dem Landesverwaltungsgericht an, dass der Wolf einen hohen Schutzstatus in Europa genieße und sich Österreich durch die Berner Konvention, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und dem Washingtoner Artenschutzabkommen dazu verpflichtet habe, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfsvorkommens im Land wiederherzustellen und zu sichern.

Jetzt ist fix: Diese Verordnung wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Denn das Landesverwaltungsgericht hat entschieden, die gegen die Wolfsverordnung gerichtete Beschwerde zuständigkeitshalber an den Verfassungsgerichtshof weiterzuleiten. 

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Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, dass nicht gegen einen aktuellen Bescheid, sondern gegen die gesamte Verordnung Beschwerde erhoben wurde, sagte ein Sprecher des Landesverwaltungsgerichts zum KURIER. Deshalb sei die Sache auch mit dem Fischotter-Fall in Niederösterreich nicht vergleichbar: Dort sei ein Bescheid der NÖ Landesregierung beeinsprucht worden, nicht die Verordnung an sich. 

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