OÖ-Wahl: Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht auf

Symbolbild.
Ab Dienstag kann man zehn Tage lang Korrekturen beantragen.

Ab morgen, Dienstag, liegen in den oberösterreichischen Gemeinden die Wählerverzeichnisse für die Landtags- und die Kommunalwahl am 26. September zur Einsicht auf. Zehn Tage lang (bis 29. Juli) kann man Korrekturen beantragen. In strittigen Fällen entscheidet das Landesverwaltungsgericht. Zwar gibt es gewisse Unwägbarkeiten durch die Zustelldauer, aber am 15. August sollte die letzte Entscheidung gefällt worden sein.

Dann steht auch die genaue Zahl der Wahlberechtigten fest, die Größenordnung liegt bei gut 1,1 Millionen Bürgern. Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag (6. Juli) österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich - bzw. im Fall der Kommunalwahl der jeweiligen Gemeinde - war. Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl sind zudem EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde zugelassen. Ein Ausschluss vom Wahlrecht kann nur im Rahmen eines Gerichtsurteils erfolgen.

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