Amtsmissbrauch und Korruption: Prozess gegen Ex-ÖVP-Bürgermeister
Ein ehemaliger ÖVP-Bürgermeister aus dem Bezirk Vöcklabruck muss sich am Dienstag in Wels wegen unzulässiger Geschenkannahme und Amtsmissbrauchs verantworten, weil er u.a. in seiner aktiven Zeit jahrelang für Umwidmungen Geld für die Gemeinde von den Antragstellern kassiert haben soll.
Konkret ging es um Umwidmungen von Grünland in Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus, wie ein Gerichtssprecher ausführte. Bei Verurteilung drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
Fünf Millionen Schilling für Umwidmung
Die Ermittlungen wurden durch eine Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im Rahmen der Gemeindeprüfung ausgelöst. Der Angeklagte, der bis 2021 im Gemeinderat - 13 Jahre davon als Ortsoberhaupt - saß, soll erstmals Ende 1998 für eine Änderungswidmung mehr als fünf Millionen Schilling (rund 364.000 Euro) verlangt haben.
Der Betrag sei wie alle noch folgenden an die Gemeinde gegangen, zitiert ein Sprecher des Gerichts aus der Anklageschrift. Nach seinem Amtsantritt als Bürgermeister gab es ab 2009 offenbar weitere derartige Zahlungen.
Die Summen dürften 36.000 Euro, aber auch einmal 108.000 Euro betragen haben. Immer sei es um Umwidmungen von Grünland in Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus gegangen.
Kein Bescheid: Amtsmissbrauch steht im Raum
Weiters wird dem Ex-Ortsoberhaupt vorgeworfen, von 2008 bis 2017 einer Familie nicht per Bescheid untersagt zu haben, in einem für touristische Zwecke vorgesehenen Gebäude privat gewohnt zu haben.
Diese Unterlassung lege den Verdacht des Amtsmissbrauchs nahe. Der Angeklagte bekannte sich bisher nicht schuldig und verwies auch auf Verjährung.
ÖVP: "Laufendes Verfahren gegen einfaches Parteimitglied"
Die ÖVP Oberösterreich teilte auf Anfrage mit, der Angeklagte sei einfaches Parteimitglied und bekleide in der Landespartei keinerlei Funktion. „Den Prozess werden wir genau verfolgen“, sagte Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger.
Derzeit handle es sich um ein laufendes Verfahren und es gelte die Unschuldsvermutung. „Die Situation werden wir nach einem erstinstanzlichen Urteil gegebenenfalls neu bewerten“, so Hiegelsberger abschießend.
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