OÖ: Junge Frau sollte offenbar zu Scheinehe gezwungen werden

OÖ: Junge Frau sollte offenbar zu Scheinehe gezwungen werden
Die 19-jährige, die in einem Gasthaus eingesperrt war, wurde von der Polizei befreit. Drei Türken und zwei Inder angezeigt.

Die Polizei hat im Bezirk Rohrbach in OÖ eine in einem Gasthaus eingesperrte 19-Jährige befreit, die offenbar zu einer Scheinehe mit einem Inder gezwungen werden sollte. Ins Rollen gebracht hat den Fall ihre 20-jährige Cousine, der ein ähnliches Schicksal blühte, die es aber schaffte, die Polizei einzuschalten. Die mutmaßlichen Hintermänner - drei Türken und zwei Inder - werden angezeigt.

Am 11. Jänner hatte eine Polizeistreife in Linz eine 20-jährige Slowakin aufgelesen, die ganz offensichtlich in Schwierigkeiten war. Die Frau berichtete, sie sei von einem 31-jährigen in Linz lebenden Inder unter falschen Versprechungen, einen Job zu bekommen, nach Österreich gelockt worden. Hier angekommen sollte sie plötzlich einen 28-jährigen Landsmann des Vermittlers heiraten, um ihm zu einer Aufenthaltsbewilligung in der EU zu verhelfen. Auch ihre 19-Jährige Cousine sei zu diesem Zweck nach Österreich geholt worden und werde offenbar irgendwo festgehalten.

Spurlos verschwunden

Von der 19-Jährigen fehlte vorerst jede Spur. Sie war zwar mit ihrer Familie in der Slowakei via Internet in Kontakt, es gab aber keine Anhaltspunkte, wo sie sich aufhielt. Am 15. Jänner gelang es der jungen Frau schließlich, einen Folder des Lokals, in dem sie festgehalten wurde, abzufotografieren und an ihre Angehörigen zu schicken. Mithilfe einer engagierten Dolmetscherin wurde so der Aufenthaltsort der jungen Frau im Bezirk Rohrbach ausgemacht.

Die Polizei fand die 19-Jährige schließlich im ersten Stock des Lokals und befreite sie. Der Lokalbetreiber, dessen Bruder und ein Cousin - drei Türken im Alter von 33 bis 43 Jahren - sollen geholfen haben, die Frau in dem Haus festzuhalten. Sie wurden vorübergehend festgenommen. Sie werden ebenso wie die beiden Inder wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung sowie der Vermittlung bzw. des Eingehens von Scheinehen auf freiem Fuß angezeigt.

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