Vor allem von den Tierschutzorganisationen sind kritische Stellungnahmen zur Neufassung des Hundehaltegesetzes eingelangt. Die Pfotenhilfe kritisiert das Gesetz als "Anlassgesetzgebung", denn im Fall von Naarn sei nachgewiesen, dass die Hunde trainiert worden seien, Menschen zu beißen: "Das ist schon im bestehenden Hundehaltegesetz verboten, sollte aber besser ausformuliert werden."
Das deshalb, weil "dieses brandgefährliche Beiß- und Angriffstraining in einigen oö. Hundeschulen immer noch illegal praktiziert" werde, so Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe. Was auch nicht gehe: Dass Hundeschulen, die diese illegale Beißtrainings durchführen, teilweise auch noch in einer Liste von Anbietern der vorgeschriebenen Sachkundekurse stehen: "Das ist unvereinbar und muss als Ausschlussgrund formuliert werden."
"Längste Rasseliste der Welt"
Stadler kritisiert weiters, dass Oberösterreich "eine der längsten Rasselisten der Welt" erstelle, die "mit der Beißstatistik nichts zu tun" habe. Er erwartet ein Zunahme der behördlichen Abnahmen und Engpässe bei der Unterbringungen in Tierheimen: "Wir können jedenfalls nicht noch mehr Belastungen verkraften. Zudem werden solche gesetzlich stigmatisierten Hunde auch viel schwerer zu vermitteln und daher oft Langsitzer sein."
Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" stößt in das selbe Horn: „Dieses Gesetz ist eine Riesenenttäuschung – eine reine Anlassgesetzgebung, die sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse missachtet: Längst schon ist die Forschung auf dem Stand, dass Rassen absolut nichts über die Gefährlichkeit eines Hundes aussagen. Die Vermittlungschancen vor allem „großer“ Tierheim-Hunde und bestimmter Rassehunde wird drastisch erschwert“, kritisiert Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.
Aus ihrer Sicht müsse viel mehr Augenmerk auf den Hundehalter gelegt werden, so Weissenböck: "Menschen müssen dahingehend geschult werden, ihre eigenen Hunde zu „lesen“ und adäquat auf sie reagieren zu können. Kein Hund wird böse oder aggressiv geboren; vielmehr bestimmen in erster Linie die Erfahrungen, die er etwa während seiner Sozialisierung und Erziehung sammelt, ob er verhaltensauffällig wird oder nicht.“
Kritik von Gemeinden
Aber auch von Gemeinden sind Nachbesserungsvorschläge eingebracht worden. Dabei gehe es vor allem um die Umsetzung des neuen Hunderegisters und die zusätzlichen Befugnisse der Gemeinde.
Auf diese werde natürlich eingegangen, heißt es aus dem Büro von SPÖ-Landesrat Michael Lindner. Dort will man alle Stellungnahmen, die zum Hundehaltegesetz eingelangt sind, genau überprüfen und gegebenenfalls in die Regierungsvorlage einarbeiten. Bezüglich der kritischen Anmerkungen zur "Rasseliste" betont Lindner: Diese sei von der ÖVP-FPÖ-Mehrheit ins Gesetz reklamiert worden.
Die Regierungsvorlage soll noch im Mai erfolgen, damit das neue Gesetz im Juni oder Juli im Landtag beschlossen und im Spätherbst noch heuer in Kraft treten kann. Aus Lindners Büro heißt es überdies, unter den 140 Stellungnahmen gebe es viele gleichlautende Eingaben. Überrascht sei man nicht, denn zur Novelle dieses Gesetzes vor drei Jahren habe es über 200 Stellungnahmen gegeben.
Was für Lindner klar ist: "Die Gemeinden bekommen mehr Handlungsmöglichkeiten." Und: Ein Abweichen von den vereinbarten Inhalten würde weniger Schutz bedeuten.
Zum Kritikpunkt, dass die Tierheime an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen würden, betont man in Lindners Büro: "Im Hintergrund laufen Gespräche und Überlegungen, mehr Tierheimplätze zu schaffen."
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