OÖ Hundehaltegesetz: 140 Stellungnahmen, Überarbeitung geplant

Kampfhunde im Tierheim
SPÖ-Landesrat hält trotz massiver Kritik am Zeitplan fest. Kritikpunkte werden aber noch eingearbeitet.

Es waren die tödlichen Hundebisse in Naarn, die der Auslöser für die Neufassung des OÖ Hundehaltegesetzes waren. Im Oktober des Vorjahres wurde eine 60-jährige Frau beim Joggen von den American Staffordshire-Hunden ihrer Nachbarin attackiert und getötet. 

Seither sind zahlreiche weitere Hundeattacken in Oberösterreich passiert. 

Die 38-jährige Hundehalterin aus Naarn, der die Hunde abgenommen wurden, wurde zu 15 Monaten Haft, fünf davon unbedingt verurteilt. Ein mildes Urteil - das allerdings im Strafrecht begründet liegt, nicht im gegenständlichen Hundehaltegesetz. 

Diese Neufassung des Hundehaltegesetzes wurde vom zuständigen Landesrat Michael Lindner (SPÖ) in Begutachtung geschickt, die Frist für die Eingabe von Stellungnahmen läuft am Dienstag, 16. April ab. Über 140 Stellungnahmen sind bereits eingelangt.0

Aber zuerst zur Intention des neuen Gesetzes. Anfang Jänner haben sich die Parteien im Oberösterreichischen Landtag im Unterausschuss auf einen Entwurf für ein strengeres Hundehaltegesetz geeinigt. 

  • Sechs Rassen - Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu - werden als besonders gefährlich eingestuft. Für sie soll laut der geplanten Regelung ein "erhöhtes Ausbildungserfordernis" gelten und müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.
  • Die "erhöhte Ausbildungserfordernis" soll generell für große Hunde mit einer Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm gelten.
  • Die Gemeinden sollen mehr Handlungsspielraum nach Zwischenfällen mit Hunden bekommen, parallel dazu ist ein neues, behördenübergreifendes Register ist geplant.

Kommentare