Entwurf für oö. Hundehaltegesetz sieht 6 Rassen als gefährlich an

Entwurf für oö. Hundehaltegesetz sieht 6 Rassen als gefährlich an
Auch Größe und Gewicht des Tieres entscheiden über Vorgaben, Handlungsspielraum für Gemeinden bei auffälligen Tieren soll erweitert werden.

Die Parteien im Oberösterreichischen Landtag haben sich am Mittwoch im Unterausschuss auf einen Entwurf für ein strengeres Hundehaltegesetz geeinigt. Sechs Rassen sollen demnach als gefährlich eingestuft werden, für sie soll es dann spezielle Haltungsanforderungen inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht geben. 

Außerdem sollen die Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Zwischenfällen mit Hunden bekommen. Anlass für die Novelle war eine tödliche Beißattacke auf eine Joggerin im Oktober 2023 in Naarn.

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Für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu anschaffen wollen, soll laut der geplanten Regelung ein "erhöhtes Ausbildungserfordernis" gelten. 

Diese soll generell für große Hunde mit einer Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm gelten. Konkret würde dies bedeuten, dass die Halter dieser Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis - bei kleinen Hunden sechs Stunden - einen Praxistest, eine so genannte Alltagstauglichkeitsprüfung, ablegen müssten. Dabei wird das Verhalten von Hund und Halter in üblichen Alltagssituationen wie Straßenverkehr oder Menschenansammlungen überprüft.

Maulkorbpflicht ab dem 13. Lebensmonat

Darüber hinaus ist für die sechs "gefährlichen" Rassen eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit ab dem 13. Lebensmonat des Tieres vorgesehen. Auf diese Verschärfung hatte vor allem die ÖVP nach der tödlichen Beißattacke gedrängt. 

Allerdings soll es auch die Möglichkeit geben, "auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Beurteilung des Hundes und einer Nachschulung eine Befreiung von der Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen".

Generell soll aber auch den Gemeinden mehr Handlungsspielraum eingeräumt werden, um den Schutz der Bevölkerung besser gewährleisten zu können. Eine Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit der Datenübermittlung bei "auffälligen" Hunden.

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So kann laut Novelle bei Umzug des Halters oder bei Abgabe des Hundes an neue Besitzer sichergestellt werden, dass das Tier auch am neuen Wohnort als auffällig geführt wird. Auch bei Belästigungen oder Beißvorfällen sollen die Gemeinden neue Möglichkeiten erhalten. Der Maßnahmenkatalog reicht vom Verbot der Hundehaltung an bestimmten Orten, über das Verbot der Tierhaltung für bestimmte Personen bis hin zur Wegnahme des Hundes.

Alle Parteien konnten sich "inhaltlich einigen"

Eine Expertengruppe hat die neuen Bestimmungen im Auftrag des zuständigen Landesrates Michael Lindner (SPÖ) erarbeitet. Deren Entwurf wurde Mittwochvormittag von den Parteien im Ausschuss diskutiert, um daraus eine Novelle zu formulieren, die dann in die vierwöchige Begutachtung geht und noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen werden soll. Lindner freute sich, dass sich alle Parteien auf den von ihm vorgelegten Entwurf "inhaltlich einigen" konnten.

Man habe einen "tragfähigen Kompromiss" gefunden, meinte FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Die Vorgaben für die Hundehaltung nur an der Rasse festzumachen, hätte auch seine Partei kritisch gesehen. Die nun kommende Kombination, die auch Gewicht und Größe des Tieres berücksichtigt, begrüßte er.

Die NEOS OÖ befürworten grundsätzlich die geplante Gesetzesverschärfung, da die bisherigen Regelungen "viel zu lasch und aufgeweicht" gewesen seien. Allerdings vermisst die stellvertretende Klubobfrau Julia Bammer eine bundesweit einheitliche Regelung. Der Entwurf sei daher eine wichtige Novelle "mit schmerzhaften Lücken".

OÖVP-Klubobmann Christian Dörfel ist mit der Beißkorb- und Leinenpflicht für die sechs Hunderassen, die sich im Entwurf für das Gesetz wiederfindet, sehr zufrieden. Sollte die beabsichtigte gesetzliche Änderung doch nicht bis zum Sommer verabschiedet werden, will die ÖVP, dass die „Kampfhunde-Regelung“ vorgezogen werde, wie Dörfel betonte.

Die Grüne Sicherheitssprecherin Anne-Sophie Bauer meinte,„ein guter gemeiner Prozess hat nun zu diesem Gesetzesentwurf geführt und wir hoffen einen baldigen Abschluss“.

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