Entlastende Aussage "unterschlagen": Polizist landet auf Anklagebank

Symbolbild.
Da kennt die Linzer Staatsanwaltschaft kein Pardon und stellt jetzt einen Polizisten vor Gericht. Dem 46-jährigen Beamten wird vorgeworfen, dass er in einem Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen Drogenverkäufer eine - verfahrensentscheidende - Aussage nicht an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet hatte.
In dem Verfahren soll die Freundin des damals Verdächtigen diesen ursprünglich offenbar wahrheitswidrig als Drogenverkäufer identifiziert haben.
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Allerdings habe sich die Mutter der Freundin bald danach schriftlich an den Polizisten gewendet und ihn darüber informiert, dass ihre Tochter die illegalen Mittel doch nicht von der ursprünglich in ihrer Einvernahme identifizierten Person gekauft habe.
Trotz expliziten Ersuchens der Mutter soll der Polizist diese Information nicht in den Akt gegeben haben. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Polizisten vor, die mehrfachen telefonischen Kontaktaufnahmen, sowohl von der Zeugin als auch deren Mutter zur Abänderung ihrer Zeugenaussage im Abschlussbericht nicht angeführt zu haben.
Staatsanwalt musste Antrag zurückziehen
In Unkenntnis dieser Tatsachen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Mann. Und musste bei der Gerichtsverhandlung im Oktober 2022 erkennen, dass der eingebrachte Strafantrag auf dünnen Beinen steht.
Denn als diese bislang nicht bekannten Informationen im Zuge der Gerichtsverhandlung auch der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangten, zog diese den Antrag zurück. Der vermeintliche Dealer wurde freigesprochen.
Der 46-jährige Polizist muss nun kommende Woche genau dort Platz nehmen, wo der mutmaßliche Drogendealer gelandet ist: Auf der Anklagebank. Die Anklage lautet Missbrauch der Amtsgewalt, der Angeklagte habe sich weitgehend geständig gezeigt, bestreitet jedoch, vorsätzlich gehandelt zu haben.
Dem Beamten drohen sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Disziplinarverfahren eingeleitet
Der Polizist versieht übrigens weiterhin Dienst im Bezirk Linz Land. Als der Sachverhalt bekannt wurde, ist sofort ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Der Mann wurde vom Landeskriminalamt einvernommen, aber nicht suspendiert. Das Disziplinarverfahren wurde bis zum Abschluss des Strafverfahrens unterbrochen, das Urteil des Strafgerichts fließt in die Entscheidung des Disziplinarverfahrens ein. Es wird nach Abschluss des Strafverfahrens wieder aufgenommen.
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