OLG bestätigte lebenslange Haft für Mörder von Wullowitz

Bereits Anfang Juni wurde der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt.
Richtersenat lehnte Berufung ab. Es gebe „keine Argumente, die Reduktion der Strafe rechtfertigen würden“.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Donnerstag die Höchststrafe Lebenslang für einen Afghanen bestätigt, der im Oktober 2019 in Wullowitz (Bezirk Freistadt) einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern erstochen hat. Der Richtersenat des Berufungsgerichtes fand „keine Argumente, die eine Strafreduktion rechtfertigen würden“.

Am 14. Oktober 2019 hatte der Asylwerber auf einen 32-jährigen Flüchtlingsbetreuer in einer Unterkunft in Wullowitz zweimal eingestochen.

Wegen einer Diensteinteilung im Altstoffsammelzentrum war es offenbar zum Disput gekommen. Ohne ein Wort zu reden, ging er geradewegs auf den Rot-Kreuz-Mann zu und stach „mit voller Wucht“ in dessen Brust, so die Staatsanwaltschaft in dem Strafprozess. Dann flüchtete er mit einem Fahrrad.

In Linz festgenommen

Kurz darauf tötete er bei einem nahe gelegenen Bauernhof einen 63-Jährigen mit fünf Messerstichen, um an dessen Auto zu gelangen. Mit dem Wagen kam er bis Linz, wo er festgenommen wurde. Der Flüchtlingsbetreuer erlag wenige Tage später im Spital seinen Verletzungen.

Auch wenn der Afghane die Taten nicht abstritt, bat er in dem erstinstanzlichen Prozess um einen Freispruch. Denn: Es sei einfach passiert, weil er sich vom Verhalten des Rotes-Kreuz-Mitarbeiters verletzt gefühlt habe, sagte er. Gegen den Schuldspruch erhob der Afghane keinen Einspruch. Das Oberlandesgericht hatte demnach nur über die Strafhöhe zu entscheiden.

Der erste Termin der Berufungsverhandlung Ende vergangenen Jahres wurde infolge des überraschenden Todes des Verteidigers, des prominenten Wiener Rechtsanwalts Wolfgang Blaschitz, durch einen Herzinfarkt in seinem Auto auf dem Parkplatz vor dem Landesgericht Wiener Neustadt abberaumt. Der neue Verteidiger Andreas Rest hatte darum gebeten. Bei der Berufungsverhandlung argumentierte er vor allem damit, dass die in der ersten Verhandlung als mildernd gewertete verminderte Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten zu wenig gewürdigt worden sei.

Angeklagter entschuldigte sich

Der Angeklagte berichtete in seiner Befragung, dass er in der Haft mit einem Medikament behandelt werde. Er entschuldigte sich mehrmals bei den Angehörigen der Opfer und zeigte sich reuig. Der Staatsanwalt sprach sich gegen eine Verminderung der Strafe aus, weil die Taten ein „blutiges Mordgeschehen“ gewesen seien.

Das Oberlandesgericht entschied, dass der Berufung nicht stattgegeben werde. Es wertete die verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht höher als das Erstgericht. Erschwerend sei das Zusammentreffen von drei Verbrechen und die Verwendung einer Waffe. Die Taten, zwei Morde und der schwere Raub des Autos, seien rücksichtslos, zielgerichtet und brutal verübt worden.

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