Der Mann wird angeklagt, samt Antrag auf Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Anstalt. Schlechte Karten in einem Prozess, bei dem zwei Polizisten als Zeugen der Anklage zur Verfügung stehen. Beim Gerichtsverfahren stellt sich aber heraus: Die Verletzungen des Beamten - der sich am Beifahrersitz befunden habe - können mit den Beschädigungen an den Fahrzeugen nicht in Einklang gebracht werden.
Der Mann wird freigesprochen. Und die Staatsanwaltschaft wird neuerlich tätig. Und zwar gegen die zwei Polizisten, die gemeinsam auf einer Innvierter Polizeiinspektion Dienst versehen. So sind die Zeugen der Anklage plötzlich selbst die Angeklagten. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft jetzt Missbrauch der Amtsgewalt, falsche Beweisaussage und Verleumdung vor.
Bis zu fünf Jahre Haft
Strafrahmen für die beiden Exekutivbeamten: Fünf Jahre Haft. Sie stehen am kommenden Montag, 1. Juli, in Ried vor Gericht. Hier soll ein Sachverständiger neuerlich darlegen, warum die Verletzung des Polizisten nur behauptet gewesen sei - was der Sachverständige schon im ersten Gerichtsverfahren vorgebracht hatte.
Den beiden Polizisten wird nicht nur vorgeworfen, dass sie den Angriff erfunden hätten, sondern auch, dass sie bei den Einvernahmen als Zeugen bei der Kriminalpolizei "zur Sache falsch ausgesagt" hätten.
Beamte freigesprochen
Bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich haben die Vorwürfe keinen Handlungsbedarf ausgelöst. Die beiden Beamten sind weiterhin im Dienst geblieben und wurden vor der Verhandlung nicht suspendiert. Das wird auch jetzt nicht erfolgen, denn die beiden Beamten wurden schließlich vom Landesgericht Ried rechtskräftig freigesprochen. Die beiden Angeklagten hätten "in Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten durchwegs ordnungsgemäß von ihren exekutiven Zwangsbefugnissen" Gebrauch gemacht und sich "dennoch in einem unter anderem wegen Befugnisfehlgebrauchs gegen sie geführten Strafverfahren" verantworten müssen.
Ein neues Gutachten habe ergeben, dass nicht der Dienstwagen in den Pkw des flüchtigen Lenkers gefahren sei, sondern der flüchtige Lenker mit dem im Stillstand befindlichen Polizeiauto kollidiert sei. Die im Vorverfahren getätigten Aussagen der Polizisten habe sich als richtig erwiesen, betont der Anwalt eines der beiden Polizisten.
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