Oberösterreich nimmt strengere Maskenpflicht zurück

Oberösterreich nimmt strengere Maskenpflicht zurück
Ab 28. August übernimmt Oberösterreich die Bundesvorgaben. Die Landesregierung möchte damit die "gleiche Ausgangslage" schaffen.

Seit Anfang Juli gelten in Oberösterreich bei der Maskenpflicht strengere Regeln als im Rest des Landes: Der Grund dafür waren damals aufkommende Cluster. Nun soll die Maskenpflicht jedoch an die Bundesvorgaben angeglichen werden. Ab 28. August gelten dann entschärfte Regeln.

„Die strengere Regelung war, besonders im Hinblick auf die Entwicklungen der Infizierten-Zahlen in den vergangenen Wochen, ein wichtiger Schritt. Mit Start der Corona-Ampel soll künftig in ganz Österreich klar sein, welches Risiko und welche Maßnahmen in welchem Gebiet gültig sind“, heißt es von Landeshauptmann Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (beide ÖVP) in einer Aussendung am Mittwoch.

Man sei deshalb mit Experten des Corona-Boards übereingekommen, ab 28. August die Bundes-Regeln zu übernehmen um eine "gleiche Ausgangslage zu schaffen".

Wo Maske zu tragen ist

Die Maske solle – unabhängig von der gesetzlichen Regelung – immer dann getragen werden, wenn der nötige Abstand zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann. So die Empfehlung.

Bislang galt in Oberösterreich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes in allen öffentlich zugänglichen Räumen, Geschäften und Lokalen. Ab Freitag ist der Mund-Nasenschutz nur mehr in folgenden Bereichen verpflichtend:

  • Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
  • In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
  • In Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden
  • Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
  • In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
  • In Bankfilialen
  • In Postfilialen sowie bei Postpartnern
  • Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
  • Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
  • In Amtsgebäuden der oberösterreichischen Landesverwaltung (in Zonen mit hoher Kundenfrequenz bzw. Parteienverkehr und wo Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.)

Derzeit gibt es in Oberösterreich (Stand heute 8 Uhr) 416 mit Covid-19 infizierte Personen.

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