Nach OGH-Urteil: Haarband-Rebell kämpft weiter

Die Haare bleiben dran, das Band auch: Ali Köse mit Anwältin Astrid Wagner.
Kündigung von Busfahrer aufgehoben, Arbeitgeber leitete jetzt neues Verfahren ein.

Ein rosafarbenes Haarband ist kein Kündigungsgrund. Mit dieser Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist Ali Köse am Montag an seinem Arbeitsplatz bei den Linzer Linien erschienen. In seiner Afro-Mähne trug er stolz das Band, das ihn beinahe den Job gekostet hätte. Der 35-Jährige wurde aber gleich wieder nach Hause geschickt – er wurde suspendiert.

Wie berichtet, war der Busfahrer gekündigt worden, weil er sich weigerte, im Dienst seinen auffälligen Haarschmuck abzunehmen. Diese Kündigung hat das Höchstgericht jetzt aufgehoben. Der Verkehrsbetrieb hat aber schon ein neues Verfahren eingeleitet. Köse wird ein Lauschangriff auf seine Fahrgäste vorgeworfen.

Im Zuge der damaligen Verhandlung hat er eine Tonaufnahme vom Streit mit seinem Chef vorgelegt. Dabei hat er aber auch Gespräche von Fahrgästen im Bus mitaufgezeichnet. Das sei ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, steht in der Klageschrift an das Arbeitsgericht in Krumau (Köse hat seinen Wohnsitz in Tschechien, Anm.).

Langer Rechtsstreit

"Lächerlich", sagt er. "Sie versuchen, mich auf Teufel komm raus loszuwerden." Das Haarband sei ebenfalls nur ein Vorwand gewesen. "Ich spreche offen an, was ich als ungerecht empfinde. Das war ihnen schon immer ein Dorn im Auge", vermutet Köse, der Mitglied einer parteilosen Gewerkschaft ist, als den wahren Grund. Der Betriebsrat habe ihn in dem Rechtsstreit nicht unterstützt, kritisiert er.

Angefangen habe alles, als der zweifache Vater im Juli des Vorjahres aus der Karenz zurückgekommen und in Elternteilzeit gegangen ist. Sein neues Haarband bzw. "Multifunktionstuch" gefiel seinem Chef nicht. "Aber ich muss ja irgendwie meine Haare bändigen, sonst seh ich nichts", erklärt der Busfahrer. Nach dieser – wie die Linzer Linien behaupteten – "Dienstpflichtsverletzung" wurde er suspendiert und schließlich in erster und zweiter Instanz gekündigt. Die Begründung: Ein Arbeitgeber habe ein Interesse daran, dass seine Mitarbeiter ein einheitliches Erscheinungsbild haben. Ein rosa Haarband sei zu auffällig, es untergrabe die Autorität des Berufsstand.

Köse trug das Verfahren mit Unterstützung der Wiener Rechtsanwältin Astrid Wagner bis zum Höchstgericht. Die findet übrigens, "dass ihm das Haarband sehr gut steht".

"Vom Urteil überrascht"

Der OGH stellte nun fest: Es sei nicht nachvollziehbar, warum Fahrgäste an der Seriosität ihres Buschauffeurs zweifeln sollten, "nur weil er ein funktionelles, wenn auch farblich auffallendes Haarband trägt."

Und wie geht es jetzt weiter? Eine Sprecherin der Linzer Linien teilte mit, dass das erst intern geprüft werden müsse. "Wir sind über das Urteil sehr überrascht." Die Kündigung sei jedenfalls aufgehoben, der Arbeitnehmer bis zum Abschluss des aktuellen Verfahrens bei vollen Bezügen suspendiert.

Köse ist wild entschlossen, auch den neuen Prozess zu gewinnen. "Es geht mir um Gerechtigkeit", betont er.

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