Öffi-Buslenker wegen rosa Haarband gekündigt

Köse, Rechtsanwältin Wagner: Die Rechtsansicht der Gerichte ist "verstaubt", sagt sie
Wie darf ein Buslenker aussehen? Ein in Linz vor die Tür gesetzter Öffi-Fahrer beschäftigt die Justiz.

Ali Köses lange, krause Haare sind schwer zu bändigen. Seine Mähne, die der gebürtige Salzburger, 35, seit seiner Jugend trägt, hat schon mehrere Bürsten zur Strecke gebracht. Seine Haarpracht ist aber auch indirekt der Grund für die Kündigung des Bus-Chauffeurs bei der Linzer Linien GmbH. Konkret geht es um sein rosafarbenes Haarband, mit dem er die strengen Uniform-Vorschriften des Öffi-Betriebes verletzt hat.

Jetzt bewertet der Oberste Gerichtshof, ob sein Fall eine grundsätzliche Rechtsfrage darstellt. Salopp formuliert lautet die Rechtsfrage: Welche Bekleidungsvorschriften darf ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter im 21. Jahrhundert machen?

Ali Köse mochte seinen Job. „Ich bin gerne mit dem Bus gefahren“, sagt er in breitem Dialekt. Und er gefiel sich insgeheim auch in der schicken Uniform, mit der man sich auch auf gehobenen Anlässen nicht genieren bräuchte. Im Jahr 2009, als er als Chauffeur anheuerte, willigte er in die „Dienstanweisung Nr. 13/2009“ über „das Tragen der neuen Dienstkleidung“ ein. Üppig ist die Auswahl nicht. Sakkos, Hemden, Hosen für Sommer und Winter. Ein Haarband ist nicht dabei.

Vorgesetzter stieg als Fahrgast zu

Köse erinnert sich noch, wie es zur Suspendierung am 11. August des Vorjahres kam. Er trug nicht sein schwarzes Haarband, sondern wie schon die letzten vier Wochen ein rosafarbenes Tuch, das er sich zu einem Band zusammengelegt hatte. Schon am Morgen wurde er ein Mal ermahnt, bis dann Stunden später an der Haltestelle „Chemie“ seine Vorgesetzten zustiegen. Der 35-Jährige blieb stur. Der Suspendierung folgte die Kündigung.

Köse sagt, für ihn wirke das wie eine „Scheinkündigung. Die haben nichts anderes gefunden.“ Kein Fahrgast hätte sich an dem Band gestoßen. Als Mitglied der „unabhängigen Gewerkschaft“ habe er auf Missstände hingewiesen. Das gipfelte in einem Rechtsstreit mit dem Betriebsrat über mögliche Wahlmanipulationen, die sich vor dem Richter als haltlos herausgestellt hatten.

Vor den Gerichten zog er den Kürzeren. Da er in Elternteilzeit war, musste die Linzer Linien GmbH das Arbeits- und Sozialgericht anrufen, um ihn kündigen zu können. Dort erkannte der Richter: Es bestehe ein berechtigtes „betriebliches Interesse,“, dass er seinen „Dienst nicht mit einem derart auffälligen Haarband“ verrichte. Das untergrabe die Wirkung der Uniform, die Autorität ausstrahlen solle. Deshalb hätte er sich nicht „beharrlich“ gegen die Weisungen sträuben dürfen. Sein Einwand, ohne dem Band mit den Haaren im Gesicht quasi blind zu sein, änderte daran nichts. Beim Oberlandesgericht Linz blitzte er mit seiner Berufung ab. Ein Richtersenat befand: So darf ein Busfahrer in den Augen der Fahrgäste nicht aussehen. Die Gerichte folgten damit der Judikatur aus dem Jahr 1999. Damals ging es um einen Bankangestellten, der kein Goldketterl sichtbar tragen durfte.

Entwicklung verschlafen

Köses Anwältin, Astrid Wagner, sagt, die damalige Ansicht sei „verstaubt“. Sie will im Rahmen einer außergerichtlichen Revision, dass der Oberste Gerichtshof die Rechtssprechung an die Gegenwart anpasst. „Die Gerichte haben es verabsäumt, der Entwicklung der letzten zwanzig Jahre Rechnung zu tragen“, sagt sie. Tätowierungen etwa seien längst akzeptiert. Sie hält ein Haarband als „nicht so massiv“, dass es dem Öffi-Betrieb schade, vielmehr sei das Verbot ein Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Außerdem verletze dies den Gleichbehandlungsgrundsatz, denn Frauen seien Haarbänder erlaubt.

Bei den Linzer Linien sagt ein Sprecher, dass die Causa „arbeitsrechtlich durchgefochten“ sei. Das auffällige Haarband hätte „nicht zum Gesamterscheinungsbild“ gepasst. Hätte sich der Fahrer nicht beharrlich geweigert es abzunehmen, sei es nie so weit gekommen.

Köse will die Sache nicht ruhen lassen. „Wenn das gerecht ist, dann alles Gute.“

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