Nach tödlicher Hunde-Attacke auf Joggerin: Halteverbot gegen Paar

Kerzen auf einer Straße
Bürgermeister sprach ein Machtwort. Das Paar hat bereits zuvor alle Tiere freiwillig abgegeben.

Nach der Hundeattacke, bei der eine 60-jährige Joggerin von einem American Staffordshire Terrier in Naarn (Bezirk Perg) getötet wurde, hat Bürgermeister Martin Gaisberger (ÖVP) ein Hundehalteverbot auf unbefristete Zeit für das Halterinnen-Paar ausgesprochen.

Das berichtete die Kronen Zeitung am Sonntag. Dazu berechtigt ihn das oö. Hundehaltegesetz und es reicht neben der Gefährdung auch schon eine Belästigung "über das örtlich zumutbare Maß" hinaus.

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Das Paar hatte einen Tag nach der Attacke der Weggabe aller ihrer anderen Hunde, vier Tiere der Zucht und sieben Welpen, zugestimmt. Der Rüde, der Montagvormittag eine Joggerin auf einem Feldweg tot gebissen hat, wurde wegen Gefahr im Verzug noch am Tag des Unglücks eingeschläfert.

Die Staatsanwaltschaft Linz hat nach der tödlichen Hundeattacke die Ermittlungen übernommen und auf grob fahrlässige Tötung erweitert. Im Falle einer Verurteilung drohen der 37-jährigen Züchterin bis zu drei Jahre Haft.

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So sprechen Hunde mit ihrem Körper

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Die Hundehalterin war Montagvormittag mit dem American Stafford Terrier in Naarn Gassi gegangen, als dieser plötzlich die Joggerin anfiel und tot biss. Die Besitzerin konnte den angeleinten Rüden nicht von dem Opfer wegzerren.

Am Donnerstag beschäftigte sich auch der oö. Landtag mit dem Fall. Zudem tagte erstmals einen Arbeitgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes. Es soll ein "Hundeführerschein" entwickelt werden. Derzeit gibt es in Oberösterreich keine sogenannten Listenhunde, für die eigene Haltevorschriften, wie etwa das Tragen eines Maulkorbs im öffentlichen Raum, gelten.

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