Mutter ermordet: Beschuldigter nicht zurechnungsfähig

Hintergrund sollen ständige Vorwürfe der Mutter gewesen sein, dass der Beschuldigte keine Frau finde und es damit auch keinen Hoferben gebe.
Laut neuestem Gutachten. Amtsarzt stufte ihn nur wenige Stunden vor der Tat als nicht gefährlich ein.

Ein 46-Jähriger, der Ende April in Kronstorf (Bezirk Linz-Land) seine 81-jährige Mutter erschossen haben soll, ist laut einem psychiatrischen Gutachten nicht zurechnungsfähig. Nur wenige Stunden vor der Tat war er von einem Amtsarzt aber nicht als Gefahr eingestuft worden. Die Staatsanwaltschaft Steyr bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht der Oberösterreichsichen Nachrichten.

Der Landwirt hatte nach der Tat angeben, mit einem Kleinkalibergewehr, das er legal besitzt, zweimal auf die 81-Jährige geschossen zu haben. Laut Obduktion war der zweite Schuss tödlich. Hintergrund sollen ständige Vorwürfe der Mutter gewesen sein, dass der Beschuldigte keine Frau finde und es damit auch keinen Hoferben gebe.

Nach der Tat verständigte der Mann über Notruf die Polizei und gestand die Tat. Als die Beamten kamen, wartete er bereits vor dem Haus und ließ sich widerstandslos festnehmen. Die Ermittlungen gegen ihn werden wegen des Vorwurfs des Mordes geführt.

"Urlaub in den USA"

Wie die OÖN berichteten, sei der Mann nur einige Stunden vor den Schüssen von einem Amtsarzt untersucht worden. Grund war demnach, dass er trotz Corona-Einschränkungen nach Salzburg zum Flughafen fahren wollte, um „Urlaub in den USA“ zu machen.

Unterwegs sei er dann stehen geblieben, habe sich nackt ausgezogen und sei so durch die Gegend gelaufen. Die Polizei habe ihn daraufhin einem Amtsarzt vorgeführt. Dieser sei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass von dem Landwirt weder eine Gefahr für sich selbst noch für andere ausgehe und daher die Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie nicht erfüllt seien.

Nicht zurechnungsfähig

Das nunmehrige Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner stuft ihn allerdings wegen einer psychischen Erkrankung als zurechnungsunfähig ein. Es steht also im Raum, dass die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen wird.

Ein entsprechender Antrag ist jedoch noch nicht fertig, es fehlen noch einige Ermittlungsunterlagen bzw. ein Schuss-Gutachten, hieß es am Mittwoch bei der Anklagebehörde in Steyr.

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