Sechsmal auf Frau eingestochen: 17 Jahre Haft für Ex in Linz

Prozess in Linz gegen Polizisten
Ein 25-Jähriger, der Ende August 2024 in Linz-Ebelsberg seine Ex-Freundin mit sechs Messerstichen lebensbedrohlich verletzt haben soll, musste sich am heutigen Mittwoch wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.
Er wurde zu 17 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Alle Geschworenen waren sich rasch einig, dass der Mann im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen sei. Der Richter begründete die 17 Jahre Freiheitsstrafe mit der Schwere der Tat, mildernd wurden dem Angeklagten sein reumütiges Geständnis sowie seine Unbescholtenheit sowohl in Österreich als auch in seiner Heimat Serbien angerechnet. Der Verteidiger kündigte Berufung gegen die hohe Strafe an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Er soll im Auto mit einem Küchenmesser auf die Frau losgegangen sein. Sie konnte flüchten und schleppte sich in ein Mehrparteienhaus, wo sie zusammenbrach. Zeugen leisteten Erste Hilfe und holten die Rettung. Der mutmaßliche Täter verletzte sich danach selbst und sitzt seither in Untersuchungshaft. Er bekannte sich vor Gericht schuldig.
"Zäsur" im Jahr 2023
Schon seit der Jugend waren der Angeklagte und das Opfer laut Apa in ihrem Heimatland Serbien zusammen, es habe auch eine "rituelle Trauung" gegeben. Doch die Lebensgemeinschaft sei nicht "friktionsfrei" verlaufen, schildert der Staatsanwalt vor Gericht. 2023 sei es zur "Zäsur" gekommen, beide gingen neue Beziehungen ein. Das spätere Opfer verließ die Heimat und zog nach Linz. Doch damit brach der Kontakt zum Ex nicht ab, immer wieder habe der Verdächtige die Nähe zur Frau gesucht, reiste dazu Ende August des Vorjahres auch nach Linz.
Verstörendes Video zwei Tage vor Messerattacke
Zwei Tage vor der Messerattacke war er bei ihr. Dabei entstanden Videos, auf denen er andeutete, der jungen Frau den Hals durchzuschneiden und den Kopf zu verdrehen. Danach sei er von ihr aus der Wohnung geschmissen worden, wie er selber zugab. Sie habe das alles "sehr verstört", sagte die Frau bei ihrer Zeugenaussage, zu der der Angeklagte aus dem Saal geführt wurde.
Für den Staatsanwalt war schon durch den Vorfall klar, dass es im Kopf des Angeklagten "verankert war, die Frau zu töten". Am 29. August dann habe die Frau dem Angeklagten einen Koffer gebracht. Sie wartete im Auto auf ihn. Er habe zum Pkw "mit Vorbedacht ein Küchenmesser mitgenommen, um Nägel mit Köpfen zu machen, wenn nicht alles nach seinen Vorstellungen läuft", führte der Staatsanwalt aus. "Zumindest sechs Mal stach er kraftvoll auf die Frau ein."
Teilschmerzensgeld von rund 9.250 Euro
Ihr Leben konnte "nur mit einer Notoperation gerettet" werden. Die junge Frau schloss sich als Privatbeteiligte mit einem Teilschmerzensgeld von insgesamt rund 9.250 Euro dem Strafverfahren an. Derzeit ist sie noch in psychologischer Beratung, leide an Panikattacken und habe Schlafprobleme. Nach wie vor sei sie im Krankenstand, zeigte sie dem Gericht ihre zahlreichen Narben.
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133 sowie in Oberösterreich beim Autonomen Frauenzentrum - Frauennotruf OÖ unter 0732/602200.
Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich. Infos für Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at.
Der Verdächtige soll sie nach dem Angriff noch verfolgt haben, habe mit Fäusten an die geschlossene Tür gehämmert und gedroht, sie umzubringen. Dann fügte er sich selbst vier bis fünf Stiche zu.
Der Verteidiger meinte nach den Ausführungen des Staatsanwaltes, sein Mandant habe von Anfang an "nicht versucht, die Tat zu verharmlosen". Aber, so gab er den Geschworenen zu bedenken, es stehe nun "ein junger Mann, der seine Tat zutiefst bereut" vor ihnen. "Er hat nur noch schwarz gesehen und im Affekt gehandelt." Der Anwalt bat bei einem Schuldspruch "um Perspektive", denn man dürfe den "Menschen nicht aufgeben".
Angeklagter mit Erinnerungslücken
Der 25-Jährige bekannte sich zu beiden Anklagepunkten schuldig: "Es tut mir sehr leid." Auf Nachfrage des Richters, ob er die Frau mit dem Messer töten wollte, antwortete er jedoch: "Ich wollte ihr nur Angst einjagen." Vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin habe er noch gesagt, die Frau und sich töten zu wollen, konfrontierte der Richter ihn mit der Aussage.
Vor Gericht konnte sich der Angeklagte daran nicht mehr erinnern. Er wurde am Mittwochabend zu 17 Jahren Haft verurteilt.
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