Messerattacke auf Ehefrau in Linz: Mann nicht geistig abnorm

Messerattacke auf Ehefrau in Linz: Mann nicht geistig abnorm
Prozessfortsetzung. Laut Gutachten gebe es keine medizinischen Gründe für die Erinnerungslücken des Angeklagten.

Ein 52-jähriger Syrer, der im Mai auf der Oberen Donaulände in Linz seine Frau niedergestochen haben soll und deshalb wegen des Vorwurfs des Mordversuchs vor Gericht steht, ist laut dem psychiatrischen Gutachten von Adelheid Kastner nicht geistig abnorm. Für die von ihm behaupteten Erinnerungslücken gebe es keine medizinische Erklärung, außer dass er sich nicht erinnern wolle, so die Gutachterin. Der Angeklagte meint, dass Kastner „die orientalische Mentalität nicht kennt“.

Der Angeklagte soll seine Frau bei einem Streit mit einem Teppichmesser mehrmals in den Hals gestochen haben. Die 41-Jährige überlebte nur Dank einer Kette glücklicher Umstände und einiger couragierter Passanten, die einschritten und den Angreifer unter erheblichem eigenen Risiko außer Gefecht setzten.

Eine Krankenschwester sprang dem Mann in den Rücken, ein Geistlicher versuchte, ihn zum Aufgeben zu bewegen, ein Krankenwagen und medizinisch kundige Personen, die zufällig vorbeikamen, leisteten rasch Erste Hilfe. Motiv der Tat war Eifersucht, weil die Frau mit anderen Männern über Social Media Kontakt hatte, sagte der Staatsanwalt.

Mann bestreitet Tötungsabsicht

Der Verteidiger meinte, sein Mandant sei sich seiner Schuld bewusst und es tue ihm “wahnsinnig leid". Aber was das Motiv angeht, müsse man den kulturellen Hintergrund sehen. Der Angeklagte bestreitet die Tötungsabsicht. Er bezeichnete sich als “sehr liberal„, meinte aber gleichzeitig, dass seine Frau zwar zu männlichen Kollegen am Arbeitsplatz und zu gemeinsamen Bekannten, aber nicht zu Fremden Kontakt haben dürfe. “Sie hat eine schwere Eheverfehlung begangen, das ist ein Hochverrat", hatte er beim Prozessauftakt im Oktober der Vorsitzenden des Geschworenensenats erklärt.

Messerattacke auf Ehefrau in Linz: Mann nicht geistig abnorm

Am 19. Oktober musste sich der Mann erstmals vor Gericht verantworten.

Das Gericht gab damals ein Gutachten bei Kastner in Auftrag. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten “noch nicht als höhergradig seelisch-geistige Abartigkeit" einzustufen sei. Für die von ihm behaupteten Erinnerungslücken gebe es aber keine medizinische Erklärung, “außer, dass er sich nicht erinnern will". Der Angeklagte meinte daraufhin, dass die Gutachterin, die erst beim nächsten Prozesstermin das Gutachten selbst vortragen wird, die orientalische Kultur nicht kenne. “Im Orient ist es sehr schwer, wenn eine Frau ihren Mann angreift. Ich habe das nicht ausgehalten."

"Bewusstlos"

Ob er einen Pfarrer, der der Frau zu Hilfe kommen wollte, mit dem Messer bedroht habe, wisse er nicht mehr. Er sei “bewusstlos" gewesen - gemeint sei damit, “ohne Gefühle" und ohne Kontrolle. Was die Attacke auf seine Frau angeht, will er nicht gezielt gegen den Hals gestochen haben, sondern “willkürlich" - was die Vorsitzende zu der Frage brachte, woher er das wisse, wenn er sich nicht mehr erinnern könne. Unklarheiten gab es auch, weil der Angeklagte davon sprach, er habe seine Frau mit dem Messer “geschlagen„. Auf die Frage, ob er nun gestochen oder geschlagen habe, sagte er: “Ich kenne den feinen Unterschied zwischen Stechen und Schlagen nicht." Nach längerer Diskussion einigte man sich doch auf “Stechen".

Stiche in den Hals - “ich glaube mehrere" - bestätigte auch der Geistliche, der den Vorfall beobachtet hatte und eingeschritten war. Er sei mit dem Auto vorbeigefahren und habe zuerst gedacht, es handle sich um eine Rauferei, sagte er. Der Angeklagte sei auf einer anderen Person gekniet. Erst auf den zweiten Blick habe er das Messer gesehen, mit dem der Syrer auf den Hals seiner Frau eingestochen habe.

Er habe den Angeklagten angeschrien, aber dieser habe gar nicht reagiert, sondern eine “Drohgebärde„ mit dem Messer in seine Richtung gemacht. Er sei zurückgewichen und habe sich dabei verletzt.

Ehefrau erscheint nicht mehr vor Gericht

Zuvor war die kontradiktorische Einvernahme der Frau vorgespielt worden, die nicht mehr vor Gericht aussagen wird. Sie beschrieb, dass sie ihr Mann von hinten gepackt und mit dem Messer im Gesicht geschnitten habe, danach habe er ihr Stiche in den Hals zugefügt. Eine Passantin sei eingeschritten und habe sie gerettet, es hätten nur mehr Sekunden gefehlt und “ich wäre gestorben". Sie war ihrer Aussage nach überzeugt, dass ihr Mann sie entstellen und töten wollte.

Ein Polizist, der an dem Einsatz beteiligt war und kurz nach der Tat mit dem Angeklagten gesprochen hatte, sagte, der Mann sei “sehr, sehr ruhig„ gewesen. Er habe gesagt, dass seine Frau mit jemand anderem gechattet habe und der Polizist verstehen müsse, dass das nicht gehe. Schuld an der Tat sei der ominöse Chatpartner.

Im Lauf des Mittwochs waren noch mehrere Zeugen geladen. Ein Urteil soll erst zu einem weiteren Termin gesprochen werden, zu dem auch die psychiatrische Gutachterin kommen soll.

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