Die Stellplätze werden im ersten Schritt in der Innenstadt angebracht, bevor eine Ausweitung Richtung Osten bis zum Hafenviertel folgen soll – in weiterer Folge wird das Modell, wenn es denn funktioniert, auf das ganze Stadtgebiet ausgerollt.
Ab Mai werden an 109 Standorten insgesamt rund 950 E-Scooter-Abstellmöglichkeiten geschaffen. Wer seinen Roller nicht in den vorgesehenen Zonen abstellt, wird zur Kassa gebeten – denn die Gebühr läuft weiter.
Dies soll zu einem sorgsamen Umgang mit den Geräten führen. Insgesamt sind 1.500 davon in Linz verfügbar.
Scooter-Sheriffs weiter aktiv
Sogenannte Scooter-Sheriffs kümmern sich darüber hinaus weiterhin um die Ordnung und sammeln falsch geparkte Scooter ein. Ein freies Auf- und Abstellen der E-Scooter ist nur mehr außerhalb der Innenstadt erlaubt.
Aber nicht nur für die Nutzer wird es strenger, auch die Verleiher werden in die Pflicht genommen: Diese müssen sich verpflichten, in der Innenstadt das Ausleihen sowie die Rückgabe der E-Scooter nur auf den von der Stadt zur Verfügung gestellten Flächen zuzulassen. Und sie müssen bei der Einrichtung der Abstellflächen mitzahlen.
Verleiher in der Pflicht
In Linz bieten derzeit die Firmen Tier, Lime und Link E-Scooter an. Mittels App müssen die Nutzer von den Vermietern auch auf das richtige Abstellen hingewiesen werden, außerdem sind diese bei einer fortgesetzten Missachtung von der Nutzung auszuschließen.
Mittels App müssen die Nutzer von den Vermietern auch auf das richtige Abstellen hingewiesen werden, außerdem sind diese bei einer fortgesetzten Missachtung von der Nutzung auszuschließen.
E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind von den Betreibern in der Zeit von 8 bis 20 Uhr binnen zwei Stunden nach Meldung zu entfernen, bei Gefahr in Verzug sofort.
Obergrenze in der Innenstadt
Von den insgesamt 1500 in Linz verfügbaren E-Scootern, die derzeit von drei Anbietern gestellt werden (mit einem vierten Anbieter wird aktuell verhandelt), dürfen maximal 764 in der Innenstadt verliehen werden.
Pro Betreiber dürfen nicht mehr als 191 E-Scooter im Innenstadtgebiet eingesetzt werden. Kommt ein weiterer Anbieter dazu, teilt sich diese Obergrenze aliquot neu auf.
Pro Tag werden etwa 45 Prozent der Scooter ausgeliehen, im Schnitt jeweils für sechs Minuten.
Die Stadt untersagt den Betreibern ausdrücklich, die Servicierung ihrer E-Scooter-Flotte mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren durchzuführen.
Gleichmäßige Verteilung
Außerdem müssen die Betreiber eine gleichmäßige Verteilung der E-Scooter in den äußeren Stadtbereichen sicherstellen und Häufungen von E-Scootern vermeiden.
Maximal fünf sollen an einem Ort geparkt sein. Außerhalb der inneren Stadt dürfen Scooter nicht in Radabstellanlagen, vor Einfahrten oder in Haltestellen abgestellt werden.
54 Prozent auf Gehsteigen
Ebenso ist das Aufstellen auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen oder auf Bodenmarkierungen untersagt. Das Parken auf Gehsteigen ist nur dann erlaubt, wenn zumindest eine Restbreite von zwei Metern übrig bleibt.
Österreichweit werden laut dem KFV 54 Prozent aller E-Scooter im städtischen Bereich auf Gehsteigen geparkt. Rund jeder zehnte Scooter stelle eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer dar.
Internetplattform für Beschwerden
Neu ist in Linz auch, dass die Betreiber zukünftig eine Internetplattform für Beschwerden anbieten müssen. Dort sollen auftretende Probleme – wie Falschparker, umgestoßene Fahrzeuge, Vandalismus oder defekte E-Scooter – direkt an die Betreiber gemeldet werden können.
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