Linz nimmt E-Scooter-Anbieter in die Pflicht

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Sie regen immer wieder auf, die mitten am Gehweg abgestellten E-Scooter. In Linz soll das künftig der Vergangenheit angehören. Denn die Stadt verschärft die Vorgaben für die Verleiher. So dürfen die E-Scooter künftig in der Innenstadt ausschließlich auf den 109 dafür vorgesehenen Standorten abgestellt werden.
Rund 950 Roller finden darauf Platz, die Abstellplätze sollen in wenigen Minuten überall erreichbar sein.
Dazu kommt ein neues Regelwerk für den Gebrauch der Scooter. So ist eine Geschwindigkeitsgrenze mit 10 km/h in sensiblen Bereichen wie vor einem Krankenhaus oder in der Fußgängerzone vorgeschrieben.
Die Roller bremsen automatisch ab, wenn man in eine solche Zone fährt. Ansonsten sind im Linzer Stadtgebiet 20 km/h erlaubt. Ist ein Radweg verfügbar, sind die Scooter-Fahrer verpflichtet, auf diesem zu fahren, ansonsten müssen sie die Autofahrbahn verwenden. Gehsteige sind tabu.

An den 109 vorgesehenen Standorten in der Innenstadt müssen ab Mail ausgeliehene E-Scooter abgestellt werden
300 Antworten
Bei einer Umfrage der Fachhochschule Hagenberg mit 300 Menschen kam raus, dass Scooter eher für kürzere Strecken benutzt werden. Ein Großteil der Befragten sprach sich für einen Blinker am E-Scooter aus.
Unfälle
E-Scooter-Unfälle passieren österreichweit laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) zu 66 Prozent alleine, in 25 Prozent der Fälle ist ein KFZ-Fahrzeug beteiligt und zu jeweils vier Prozent sind Radfahrer oder Fußgänger zweiter Unfallbeteiligter.
Die Stellplätze werden im ersten Schritt in der Innenstadt angebracht, bevor eine Ausweitung Richtung Osten bis zum Hafenviertel folgen soll – in weiterer Folge wird das Modell, wenn es denn funktioniert, auf das ganze Stadtgebiet ausgerollt.
Ab Mai werden an 109 Standorten insgesamt rund 950 E-Scooter-Abstellmöglichkeiten geschaffen. Wer seinen Roller nicht in den vorgesehenen Zonen abstellt, wird zur Kassa gebeten – denn die Gebühr läuft weiter.
Dies soll zu einem sorgsamen Umgang mit den Geräten führen. Insgesamt sind 1.500 davon in Linz verfügbar.
Scooter-Sheriffs weiter aktiv
Sogenannte Scooter-Sheriffs kümmern sich darüber hinaus weiterhin um die Ordnung und sammeln falsch geparkte Scooter ein. Ein freies Auf- und Abstellen der E-Scooter ist nur mehr außerhalb der Innenstadt erlaubt.
Aber nicht nur für die Nutzer wird es strenger, auch die Verleiher werden in die Pflicht genommen: Diese müssen sich verpflichten, in der Innenstadt das Ausleihen sowie die Rückgabe der E-Scooter nur auf den von der Stadt zur Verfügung gestellten Flächen zuzulassen. Und sie müssen bei der Einrichtung der Abstellflächen mitzahlen.
Verleiher in der Pflicht
In Linz bieten derzeit die Firmen Tier, Lime und Link E-Scooter an. Mittels App müssen die Nutzer von den Vermietern auch auf das richtige Abstellen hingewiesen werden, außerdem sind diese bei einer fortgesetzten Missachtung von der Nutzung auszuschließen.
Mittels App müssen die Nutzer von den Vermietern auch auf das richtige Abstellen hingewiesen werden, außerdem sind diese bei einer fortgesetzten Missachtung von der Nutzung auszuschließen.

E-Scooter, die eine Behinderung darstellen, sind von den Betreibern in der Zeit von 8 bis 20 Uhr binnen zwei Stunden nach Meldung zu entfernen, bei Gefahr in Verzug sofort.
Obergrenze in der Innenstadt
Von den insgesamt 1500 in Linz verfügbaren E-Scootern, die derzeit von drei Anbietern gestellt werden (mit einem vierten Anbieter wird aktuell verhandelt), dürfen maximal 764 in der Innenstadt verliehen werden.
Pro Betreiber dürfen nicht mehr als 191 E-Scooter im Innenstadtgebiet eingesetzt werden. Kommt ein weiterer Anbieter dazu, teilt sich diese Obergrenze aliquot neu auf.
Pro Tag werden etwa 45 Prozent der Scooter ausgeliehen, im Schnitt jeweils für sechs Minuten.
Die Stadt untersagt den Betreibern ausdrücklich, die Servicierung ihrer E-Scooter-Flotte mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren durchzuführen.
Gleichmäßige Verteilung
Außerdem müssen die Betreiber eine gleichmäßige Verteilung der E-Scooter in den äußeren Stadtbereichen sicherstellen und Häufungen von E-Scootern vermeiden.
Maximal fünf sollen an einem Ort geparkt sein. Außerhalb der inneren Stadt dürfen Scooter nicht in Radabstellanlagen, vor Einfahrten oder in Haltestellen abgestellt werden.
54 Prozent auf Gehsteigen
Ebenso ist das Aufstellen auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen oder auf Bodenmarkierungen untersagt. Das Parken auf Gehsteigen ist nur dann erlaubt, wenn zumindest eine Restbreite von zwei Metern übrig bleibt.
Österreichweit werden laut dem KFV 54 Prozent aller E-Scooter im städtischen Bereich auf Gehsteigen geparkt. Rund jeder zehnte Scooter stelle eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer dar.
Internetplattform für Beschwerden
Neu ist in Linz auch, dass die Betreiber zukünftig eine Internetplattform für Beschwerden anbieten müssen. Dort sollen auftretende Probleme – wie Falschparker, umgestoßene Fahrzeuge, Vandalismus oder defekte E-Scooter – direkt an die Betreiber gemeldet werden können.
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