Drei Tage Prozess in Linz: 42-Jähriger nach Amokfahrt vor Gericht

Symbolbild.
Der Prozessauftakt ist am 25. Jänner. Der Mann soll auf seine Frau eingestochen und zwei Polizisten umgefahren haben.

Ein 42-Jähriger, der am 9. Jänner 2023 in Linz auf seine Frau eingestochen und dann auf der Amokfahrt zwei Polizisten schwer verletzt haben soll, steht ab Donnerstag, 25. Jänner, vor dem Geschworenengericht. Die Staatsanwaltschaft Linz beantragte die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, da der Mann laut psychiatrischem Gutachten wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig sei. Der Prozess ist wegen vieler Gutachten für drei Tage anberaumt.

Küchenmesser als Tatwaffe

Wäre der Iraker zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig gewesen, müsste er sich wegen versuchten Mordes in drei Fällen, gefährlicher Drohung, versuchten und vollendeten schweren Raubs sowie wegen des Vergehens nach dem Waffengesetz verantworten. Dem Mann werde laut Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 9. Jänner des Vorjahres zuerst versucht zu haben, seine Frau mit einem Küchenmesser zu töten. Dreimal soll er zugestochen haben, bevor er sie wohl noch mit einem Seil strangulieren wollte.

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Auf der Flucht mit einem Auto durch Linz soll er bei einer Polizeisperre auf zwei Beamte zugerast und diese umgefahren haben. Danach habe er offenbar dem verletzten Polizisten dessen Dienstwaffe abgenommen und soll damit auf die am Boden liegende, ebenfalls schwer verletze Beamtin sowie noch auf einen weiteren Polizisten gezielt haben.

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Auf seiner Amokfahrt habe er auch weitere Autolenker mit der Waffe bedroht, um von ihnen die Herausgabe der Pkw zu erzwingen, was ihm in drei Fällen auch gelungen sei, heißt es weiter von der Staatsanwaltschaft. Mit einem der Fahrzeuge setzte er seine Flucht fort, baute jedoch einen Unfall und wurde schließlich festgenommen.

Viele Gutachten

Wegen der Vielzahl der eingeholten Gutachten wurden drei Verhandlungstage festgesetzt. Nach dem 25. Jänner sind noch der 30. Jänner und der 1. Februar eingeplant.

Aufgrund der gutachterlich attestierten psychischen Erkrankung des Mannes verlangt die Staatsanwaltschaft die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

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