Brucknerhaus: Auch Lugers Rolle im Fokus der Überprüfungen
Die Geschichte ist bekannt: Mehr oder weniger auf Initiative von SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger kommt der Burgenländer Dietmar Kerschbaum als künstlerischer Leiter 2017 ans Brucknerhaus.
Gegen vier von elf Stimmen des Gremiums, vor dem das Hearing stattgefunden hat. Jenes Hearing, für das Kerschbaum vorbereitende Unterlagen erhalten hatte.
Dass das nun über einen „Whistleblower“ bekannt wurde, hat den Stein ins Rollen gebracht und – nach großem medialen Druck – zur Freistellung Kerschbaums und seines Co-Geschäftsführers geführt.
Luger hat diese Vorwürfe dem Aufsichtsrat lange vorenthalten. Das Gutachten, das zum Hearing erstellt wurde, gelangte nun an die Öffentlichkeit.
Dass die Information für den Aufsichtsrat relevant ist, bestätigt dieses Gutachten. Es versucht aber auch, Lugers Entscheidung zu rechtfertigen, den Aufsichtsrat nicht sofort zu informieren.
Das mit dem Argument, das Luger selbst schon vorgebracht hatte: Nämlich, dass die Informationen öffentlich gemacht worden wären und für Aufsehen gesorgt hätten.
Was wohl die lange geplante Reise des Brucknerhauses nach New York samt Kerschbaum und Luger vereitelt hätte. Aber das sei nur am Rande erwähnt – aufgeflogen ist die Sache just, als die New York Reise stattgefunden hat.
Aber die Vorwürfe rund um das Hearing sind nur ein Teilaspekt der großen Operette rund um den Sänger und künstlerischen Direktor.
Es geht um seine Geschäftsführertätigkeit und seine finanziell lukrativen Eigenengagements. Und gerade beim Vertrag kommt wieder Freund und Mentor Kerschbaums, Luger, ins Spiel.
Wo bleibt Kontrolle?
Denn der Vertrag wurde von Luger ausgehandelt. Und von den Gesellschaftern genehmigt – diesen stehen Ars Electronica Chef Gerfried Stocker und Thomas Ziegler vor.
Auf diese Genehmigung pocht Luger – gelebte Praxis ist allerdings, dass derartige Geschäftsführerverträge üblicherweise durchgewunken werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats etwa haben darauf tatsächlich laut den Satzungen keinen Einblick.
Dass Luger im letzten Aufsichtsrat die Einsicht in diesen offenbar höchst lukrativen Vertrag mit zahlreichen Sonderregelungen zugesagt und niemand Einsicht genommen hat, ist eine eigene Sache – das sollte tunlichst nachgeholt werden.
Aktive Rolle und Transparenz
Auch wenn Luger im Sinne der Transparenz und einer aktiven Rolle bei der Klärung aller Vorwürfe alle Verträge längst von sich aus zur Verfügung hätte stellen müssen.
Fakt ist: Die derzeitige Struktur in der städtischen Holding mit vielen Rechten für den Bürgermeister als Eigentümervertreter ist Nährboden für Entwicklungen wie jene, die zur Freistellung von Kerschbaum geführt hat.
Und diese Struktur muss – wie die Vorwürfe, die gegen Kerschbaum im Raum stehen – einer ernsthaften Überprüfung unterzogen werden.
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