Anhaltung statt U-Haft nach Mord mit Schneestange
Der 18-Jährige, der in der Nacht auf Sonntag eine 19-Jährige in Oberösterreich mit Schneestangen tödlich verletzt haben soll, wird vorerst in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung untergebracht. Das hat das Landesgericht Linz am Mittwoch beschlossen. Eine Anhaltung wird aufgrund des psychiatrischen Zustands des Betroffenen verhängt und kommt im Wesentlichen einer U-Haft gleich.
Der Beschuldigte und das Opfer waren Samstagabend in einem Casino in Tschechien. Auf dem Heimweg stritten die beiden, weil der 18-Jährige noch einmal zurückfahren und weiterspielen, seine Begleiterin aber nach Hause wollte.
Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen kam es zu einem regelrechten Kampf, bei dem die Schülerin noch mit dem Auto flüchten wollte, aber in einer Schneewechte stecken blieb. Der Bursche soll sie daraufhin mit zwei Schneestangen traktiert und auf sie eingetreten haben. Sonntagfrüh fand ein Autofahrer die Leiche der Schülerin.
Der 18-Jährige wollte am Tag nach der Tat offenbar seine und die Jacke des Opfers - beide mit Blut bespritzt - entsorgen und den kaputten Spiegel seines Autos kaschieren. Schließlich gestand er aber seinem Bruder die Tat, der die Polizei informierte.
Inhaltlich lieferte die Haftverhandlung offenbar keine neuen Ergebnisse. Die Anhaltung ist vorerst bis 1. März befristet. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, weil der junge Mann dazu keine Erklärung abgegeben hat.
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