"Klarer Fall einer Diskriminierung"

Gemeinderat Engertsberger (li.) begleitete Janoschek ins Bad.
Behindertenanwalt sichert Blindem, dem Zugang zu Trauner Hallenbad verweigert wurde, Unterstützung zu.

Vor 22 Jahren ist Dieter Janoschek bei einem Unfall erblindet. Mit viel Ehrgeiz ist es ihm im Lauf der Jahre aber gelungen, beruflich und privat ein unabhängiges, selbstbestimmtes Leben zu führen.

In der Freizeit geht der Gerichtssachverständige leidenschaftlich gern schwimmen – er war früher auch Leistungs- und Rettungsschwimmer. Seit Anfang Dezember besucht Janoschek regelmäßig das Badezentrum in Traun, OÖ. Zwei Mal wurde er von einem Nachbarn begleitet, acht Mal kam er allein. Für Janoschek bedeutete es daher eine enorme Demütigung, als ihm am 30. Dezember – beim elften Besuch ins Badezentrum – plötzlich der Zutritt verweigert wurde. Begründung des Betriebsleiters: Laut Badeordnung dürfe er als Behinderter nur in Begleitung eines Erwachsenen hinein (der KURIER berichtete).

"Mir wurde das vor anderen Gästen in herablassender Weise mitgeteilt – das war verletzend und entwürdigend", sagt Janoschek, der sich das nicht gefallen lassen will. Er wandte sich schriftlich an jeden Gemeinderat und ersuchte, den diskriminierenden Passus aus der Betriebsordnung zu streichen.

"Während Maria Schartner-Ploier von den Grünen sofort geantwortet hat, dass sie im nächsten Gemeinderat einen entsprechenden Antrag einbringt, will der für das Badezentrum Zuständige Harald Höglinger erst am 8. Jänner mit mir reden – vorher ist er nicht im Büro." Janoschek hatte vergeblich gehofft, dass er während seines Urlaubs von 2. bis 6. Jänner wieder ins Bad gelassen wird: "Ich bin dann drei Wochen beruflich stark eingespannt und nur selten in OÖ."

Fall in Nachbarstadt

Der 44-Jährige brachte auch eine Sachverhaltsdarstellung bei der Antidiskriminierungsstelle des Landes und der Bundesbehindertenanwaltschaft ein. "Ein klarer Fall einer Diskriminierung", betont Behindertenanwalt Erwin Buchinger im KURIER-Gespräch. Er habe Stadtchef Harald Seidl (SPÖ) schriftlich ersucht, die Betriebsordnung zu ändern und die diskriminierende Einschränkung für Behinderte zu streichen. Sollte es seitens des Gemeinderates aber kein Einlenken geben, werde ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt eingeleitet: "In der Nachbarstadt Leonding hat es im Vorjahr einen ähnlichen Fall gegeben – binnen einer Woche ist das damals positiv gelöst worden."

Dass Janoschek gestern schwimmen gehen konnte, hatte mit FPÖ-Gemeinderat Christian Engertsberger zu tun. Dieser bot spontan an, ihn ins Badezentrum zu begleiten. "Im Gemeinderat ist uns ein schlimmer Fehler passiert – mir ist es daher ein persönliches Anliegen, dass Herr Janoschek ins Bad kommt."

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