Blinder durfte nicht mehr baden gehen

Janoschek will die Antidiskriminierungsstelle einschalten und notfalls vor Gericht ziehen.
Traun. Ehemaliger Rettungsschwimmer wurde weg gewiesen, weil er keine Begleitperson mithatte.

Ich bin nicht entmündigt und stehe nicht unter Sachwalterschaft, doch im Badezentrum Traun werde ich als blinder Mensch so behandelt", kritisiert der gerichtlich beeidete Sachverständige Dietmar Janoschek. Er wird nun die Antidiskriminierungsstelle des Landes OÖ einschalten. "Wenn es nicht anders geht, werde ich meine Rechte natürlich auch bei Gericht einklagen", betont der 44-Jährige.

Der ehemalige Leistungs- und Rettungsschwimmer ist seit 1992 blind. Dem Schwimmsport gehört allerdings nach wie vor seine große Leidenschaft. Seit Anfang Dezember hat er das Badezentrum seiner Heimatstadt bereits zehn Mal besucht. "Die ersten beiden Male ist noch ein befreundeter Nachbar mitgekommen, er hat mir alles gezeigt. Seit dem dritten Besuch habe ich seine Hilfe aber nicht mehr benötigt."

Zwischen zweieinhalb und drei Kilometer legt er jedes Mal schwimmend zurück. "Elfriede, meine Lebensgefährtin, hat mir am 22. Dezember zum Geburtstag deshalb auch einen 100-Euro-Gutschein für den Eintritt ins Badezentrum geschenkt."

Am Dienstag, beim elften Besuch, wurde Janoschek an der Kassa plötzlich angehalten und der Betriebsleiter geholt. "Der Herr hat gesagt, dass ich das Badezentrum nur in Begleitung einer erwachsenen Person betreten darf. Er könne mich nicht mehr hineinlassen, weil das so in der Betriebsordnung steht." Janoschek musste unverrichteter Dinge wieder heimgehen. "Das ist unfassbar – ich hab’ mich wie eine Person zweiter Klasse gefühlt." Janoschek verweist darauf, dass künftig dann aber auch Menschen mit Hörgeräten, Gehbehinderung, Diabetes oder Epilepsie allein nicht hinein dürfen. "Dieser antiquierte Passus entspricht absolut nicht mehr der Lebensrealität von Behinderten und muss daher ersatzlos gestrichen werden."

Stadtchef Harald Seidl (SPÖ) will davon aber nichts wissen: "Die Betriebsordnung wurde doch nicht gemacht, um jemanden zu diskriminieren, sondern um Behinderte zu schützen." Wenn man wie Janoschek aber offensichtlich problemlos allein zurecht komme, sei eine Begleitperson nicht nötig.: "Wir werden uns mit ihm zusammensetzen und das Problem rasch aus der Welt schaffen."

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