Junge Pflegerin stach auf Pensionisten ein: 18 Monate Haft

Prozessauftakt am 18. Oktober in Linz.
22-Jährige wurde nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.

Im Mordversuchsprozess gegen eine Pflegerin, 22, hatten gestern die Geschworenen in Linz eine schwierige Aufgabe zu bewältigen. Sie mussten entscheiden, ob die Rumänin auf den 83-jährigen Mann ihrer Klientin mehrfach eingestochen habe, um diesen vorsätzlich zu töten, oder ob sie ihn nur absichtlich schwer verletzen wollte. Etwa aus Notwehr.

„Die Hauptfrage nach dem Mordversuch ist mit Ja zu beantworten, die Zusatzfrage nach der Notwehr mit Nein“, gab der Staatsanwalt den Geschworenen zur Beratung mit. Denn dass die Angeklagte nur einmal zugestochen habe, wie sie vor Gericht zugab und für die restlichen Stich- und Schnittwunden keine Erklärung wusste, sei für ihn nur „eine Schutzbehauptung“. Vielmehr habe die 22-Jährige hinterrücks auf den Pensionisten eingestochen. Die Notwehr könne daher nur „erfunden“ sein.

Dass der Pensionist überlebt habe, sei nur Zufall gewesen: „Wäre das Opfer gestorben, würde man am Mord nicht zweifeln, aber zum Glück hat er überlebt“, sagte der Staatsanwalt. Nachdem die Angeklagte kein „reumütiges Geständnis“ – ein entscheidender Milderungsgrund – abgelegt habe, wollte er eine hohe Strafe.

Der Verteidiger hingegen meinte, „wir wissen nicht, was am 22. Februar passiert ist“. Das Opfer gab sehr wohl bei seiner Zeugenaussage an, mit der Pflegerin am Boden gerangelt zu haben. Sie habe ihn „auch abgewehrt“, zitierte er nochmals dessen Aussage. Eine Notwehr sei daher nicht auszuschließen. Sollte seine Mandantin die Situation falsch eingeschätzt und zugestochen haben, sei dies kein Mordversuch gewesen.

Die junge Pflegerin wurde dann auch nicht wegen Mordversuchs, sondern wegen schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig.

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