Joggerin totgebissen: Unbedingte Haft in Geldstrafe umgewandelt

OBERÖSTERREICH: JOGGERIN TOT GEBISSEN - ALLE HUNDE AUS ZUCHT WEGGEGEBEN
Nachträgliche Strafmilderung nach Hundeattacke in Naarn: Statt fünf Monaten unbedingter Haft muss Hundehalterin 1.800 Euro zahlen.

Nach dem Prozess wegen der tödlichen Hundebisse in Naarn (Bezirk Perg) im Oktober 2023 hat das Landesgericht Linz den unbedingten Teil der Haftstrafe gegen die Halterin in eine Geldstrafe umgewandelt. Der Verteidiger hatte die nachträgliche Strafminderung beantragt, bestätigte Gerichtssprecher Walter Eichinger einen Bericht in den "Oberösterreichischen Nachrichten" am Donnerstag.

Drei American Staffordshire Terrier hatten während eines Spaziergangs eine 60-jährige Joggerin angefallen und totgebissen. Die Hundehalterin, die die angeleinten Tiere nicht bändigen konnte, wurde Anfang März wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt.

40.000 Euro Schmerzengeld

Nach dem Urteil habe die Versicherung der 38-Jährigen den Privatbeteiligten, den Hinterbliebenen, 40.000 Euro Schmerzengeld überwiesen, so Echinger. Das nahm der Verteidiger zum Anlass, im Nachhinein die Milderung der Strafe zu beantragen. 

Daraufhin wurde die unbedingte Haftstrafe in eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro umgewandelt. „Wenn eine Schadenswiedergutmachung erfolgt ist, kann im Nachhinein die Strafe gemildert werden“, erklärt Eichinger. 

Und die Zahlung des Schmerzensgeldes – wenngleich diese auch durch eine Versicherung erfolgt ist – rechtfertige diese Strafmilderung. Die bedingte Haftstrafe von zehn Monaten auf drei Jahre bleibt bestehen. Die Höhe der Strafe von  300 Tagsätzen zu je sechs Euro habe sich   an der Höhe der finanziellen Möglichkeiten der Verurteilten orientiert. Möglich wären übrigens bis zu 720 Tagsätze gewesen. 

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde gegen diese Entscheidung des Gerichts keine Beschwerde erhoben. Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz bestätigt das: „Es lagen leider keine rechtlichen Gründe für eine Beschwerde vor.“

Diskussion auf Facebook

Die verurteilte Hundehalterin hat sich in der Zwischenzeit auf Facebook zu Wort gemeldet und ihre Sicht der Dinge gepostet. Sie spricht dort von einem "Unfall", und davon, dass einer ihrer Hunde gar nicht anders reagieren hätte können, weil das Weibchen gerade zwei Wochen alte Welpen zu Hause gehabt hätte. 

Sie habe sich dennoch "schuldig bekannt, weil ich meine Hunde so zu führen habe, dass niemand zu Schaden kommt". Dennoch sei eine "Hexenjagd" erfolgt, Morddrohungen gegen sie und ihren Sohn inklusive. Der Familie der getöteten Frau sprach sie ihr Mitgefühl aus - betonte aber gleichzeitig, selbst auch "durch die Hölle" gegangen zu sein. 

"Hätte jedem passieren können"

Über 500 Mal sei sie mit den drei Hunden gegangen, sie seien immer gehorsam gewesen. Sie wäre nicht in der Konstellation mit den Hunden gegangen, hätte sie Bedenken gehabt. 

Deshalb wendet sie auch mit einer Warnung an alle Hundebesitzer: "Bitte passt auf eure Hunde auf und bedenkt, dieser Unfall hätte jedem von euch passieren können."

Auf Facebook hat sie dafür Zuspruch, aber auch Kritik geerntet. 

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