Holocaust-Leugner wurde wieder aktiv

Im März 2015 wurde der Arzt zu einem Jahr bedingt verurteilt
Einschlägig vorbestrafter Mediziner schickte ewiggestrige Briefe an Gemeinderäte in Mauthausen.

Mit einer milden Strafe hatte am 26. März 2015 ein Schwurgericht in Linz den Mühlviertler Wahlarzt Josef K. nach Hause geschickt. Der damals 71-Jährige hatte öffentlich die Existenz einer Gaskammer im KZ Mauthausen ("davon hab’ ich mich mit eigenen Augen überzeugt") sowie den Holocaust ("eine Lüge der khasarischen zionistischen Banksterbande") infrage gestellt. Damals fasste er ein Jahr bedingt aus. Doch nicht einmal eineinhalb Jahre später droht dem Mediziner wegen desselben Deliktes ein neues Strafverfahren.

Diese Woche soll K. Briefe an die Gemeinderäte von Mauthausen geschickt haben, in denen er erneut sein krudes Geschichtsbild ausbreitete und die Mandatare aufforderte, es ihm gleichzutun. Unter anderem soll er behaupten, dass ein Holocaust nur von 1925 bis 1939 stattgefunden habe, ein Holocaust in Gaskammern Hitler-Deutschlands eine infame Lüge sei, es im KZ Mauthausen keine Gaskammer gegeben habe und auch niemand vergast worden sei. Weiters soll er vorgeschlagen haben, aus der KZ-Gedenkstätte eine Dokumentationsstelle für alliierte Gräuelpropaganda und Siegerlügen zu machen.

Die Empörung darüber war über alle Parteigrenzen hinweg groß, die Gemeindespitze beschloss, umgehend dagegen vorzugehen. "Die Sachlage erscheint eindeutig, wir haben bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige nach Paragraf 3h Verbotsgesetz erstattet", bestätigt Gemeindevorstand Walter Hofstätter (SPÖ), der auch Vorsitzender der antifaschistischen Aktionsplattform Perspektive Mauthausen ist.

Er hofft, dass die Justiz den ewiggestrigen Umtrieben des Arztes endlich Einhalt gebietet. Hofstätter: "Ich erwarte mir eine rechtsstaatliche Verfolgung und eine entsprechende Bestrafung."

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