Gleich vorweg: die beiden Burschen bekennen sich schuldig, das Mädchen nicht. "Ich kann nicht etwas zugeben, das ich nicht gemacht habe", bleibt sie auch nach den sie belastenden Zeugenaussagen dabei.
Als das Video abgespielt wird, senken die drei Angeklagten die Köpfe. „I und er san Vollidioten, tut mir leid“, ist auf dem Video zu hören. Der Zweitangeklagte will sich damit vor der Zeugin, die die Gruppe im Sommer angesprochen hat, entschuldigen.
Alkohol und rechte Gesinnung
Im Gericht ist es den dreien höchst unangenehm, die Situation nochmals vor Augen geführt zu bekommen. „Waun ma augsoffn san, kumt hoid die rechtsradikale Seiten raus“, ist das angeklagte Mädchen deutlich zu hören – im Gericht hat sie dabei ihr Gesicht in ihren Händen vergraben. Aber sie bleibt dabei: "Ich habe keine nationalsozialistische Gesinnung."
Die Gedankenwelt des Drittangeklagten wird auch offenkundig. Er hat den Kopf gesenkt und will am liebsten im Boden versinken. Denn er hat in der Diskussion eine sechsjährige Schwester erfunden, die von "zwei Syrern vergewaltigt" worden sei: "Die bekommen einen Orden von der Gesellschaft", ist er auf dem Video zu hören.
Verschwörungstheorien in Umlauf gebracht
„Ich bring die Typen um, die meine Schwester vergewaltigt haben“, tönt er auf dem Video. Deswegen ist er rechts, deswegen wählt er die FPÖ, „weil ich will, dass solche Leute aus dem Land geschafft werden. Ich bin deshalb kein Nazi.“
Und legt nach: „Ich wähle die FPÖ, damit Leute, die meine Schwester vergewaltigt haben, abgeschoben werden.“ Wohlgemerkt – die Geschichte ist von ihm frei erfunden. Und betont dennoch, dass er "die Typen umbringen" würde.
Stark betrunkenes Duo
Er und sein Freund seien stark betrunken gewesen, das Mädel habe ein „Damenspitzerl“ gehabt, erinnert sich der 25-Jährige. „Ich habe relativ viel Blödsinn gesagt“, gibt er zu.
Auch seinen Urgroßvater hat der Mann mit argentinischen Wurzeln belastet - er habe 170 Leute im 2. Weltkrieg umgebracht. Vor Gericht sagt er: „Mein Uropa war ein Arzt, er hat sicher keine 170 Leute umgebracht und war kein SS-Nazi.“
Die Richterin fragt den Zweitangeklagten zuvor schon: "Wie kommen Sie drauf, Heil Hitler zu rufen?“ Der heute 19-Jährige gibt zu: "Das ist das Beschissenste, das man sagen kann, das weiß ich auch.“
Staatsanwalt lobt mutige Zeuginnen
Der Staatsanwalt fordert jedenfalls Strafen für die Angeklagten: "Alleine heuer haben Anzeigen zum Verbotsgesetz um 100 Prozent alleine in meinem Bereich zugenommen, hauptsächlich betrifft das Jugendliche." Für ihn ist klar:" Ausländer raus, Heil Hitler und Hitlergruß sind der Prototyp nationalsozialistischer Wiederbetätigung."
Deshalb seien generalpräventive Strafen zielführend. Und betont, dass nicht alle aus der Generation Z problematisch einzustufen seien: "Die zwei Zeuginnen gehören auch zu der Generation Z, sie haben Zivilcourage bewiesen, die Angeklagten angezeigt und auch gleich zur Rede gestellt."
Nach eineinhalb Stunden gibt es das Urteil. Die 16-Jährige wird freigesprochen, der 19-Jährige kommt mit einer Diversion - auf eine Probezeit von zwei Jahren davon, muss aber eine gedenkpädagogische Führung in Mauthausen absolvieren.
Der 25-Jährige erhält eine Zusatzstrafe von vier Monaten - auch ihm wird diese bedingt nachgesehen. Ihm wird für die nächsten drei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, die Richterin ordnet auch bei ihm eine gedenkpädagogische Führung in Mauthausen an.
Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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