Brucknerhausaffäre: Kurzer Prozess gegen Ex-Bürgermeister Luger geplant
Zusammenfassung
- Am 3. Juli steht Ex-Bürgermeister Klaus Luger in der Brucknerhausaffäre wegen Untreue vor Gericht, nachdem das OLG eine zuvor geplante Diversion aufgehoben hat.
- Die Staatsanwaltschaft wirft Luger vor, 2017 nach dem Durchstechen von Hearingfragen an einen bevorzugten Bewerber ein Gutachten in eigenem Interesse beauftragt und damit einen Schaden von 19.061,15 Euro verursacht zu haben.
- Das Landesgericht setzte für den Prozess nur drei Stunden an, bei einer Verurteilung drohen Luger bis zu drei Jahre Haft.
Am 3. Juli muss der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) doch vor Gericht. Sah es Ende 2025 noch so aus, dass sein Strafverfahren wegen Untreue im Zuge der Brucknerhausaffäre diversionell erledigt wird, gab das Oberlandesgericht (OLG) im April einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft dagegen statt.
Es ist die zweite prominente Diversion des Landesgerichts Linz, die vom OLG in kurzer Zeit gekippt wurde - auch jene für Ex-ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde aufgehoben.
Im Gegensatz zum Amtsmissbrauchsprozess gegen Wöginger mit 14 Verhandlungstagen will das Landesgericht offenbar mit dem ehemaligen Linzer Stadtoberhaupt kurzen Prozess machen. Die Verhandlung wurde lediglich für drei Stunden anberaumt. Bei einer Verurteilung drohen dem heute 65-Jährigen bis zu drei Jahren Haft.
Gesuchter „Maulwurf“ war Luger selbst
Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab der Bürgermeister ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.
Letztendlich trat er wegen des wachsenden öffentlichen Drucks am 23. August 2024 zurück. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrem Strafantrag davon, dass der Auftrag vom Bürgermeister für das Gutachten vorwiegend „in seinem eigenen Interesse gelegen“ sei. Der Schaden wird mit exakt „19.061,15 Euro“ angegeben. Eine Diversion lehnte sie ab, denn Lugers Handeln sei „jedenfalls geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Vorgänge in staatsnahen Unternehmen zu erschüttern.“
OLG verwarf Diversion
Auch das OLG entschied, eine „Schadensgutmachung und die Zahlung des Geldbetrags von 20.000 Euro vermittelt der Öffentlichkeit kein ausreichendes Signal“, dass „jede und jeder die Gesetze einzuhalten hat“. Ferner fand es doch deutliche Worte für Lugers Handeln, sprach von „besonderen Charakterdefiziten“, weil er das Gutachten nur zu seinem „persönlichen Nutzen und Vorteil“ erstellen ließ, um seinen „unethischen Machtmissbrauch im Vorfeld“ zu tarnen.
Mit Annahme des Diversions-Angebots gab er auch eine Verantwortungsübernahme ab. Spätestens seit dem Wöginger-Prozess ist bekannt, dass eine derartige Erklärung keinem Schuldeingeständnis in Prozess gleichkommt. Wie sich Luger in seinem Verfahren verantworten wird, war dem Landesgericht bisher nicht bekannt.
Als Zeuge sind der ehemalige Rechtsvertreter, zwei damalige LIVA-Aufsichtsratsmitglieder sowie der ehemalige kaufmännische Geschäftsführer geladen.
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