Untreue-Verfahren gegen Linzer Ex-Bürgermeister Luger: Diversion gekippt

Der Ex-Politiker muss sich nun doch wieder wegen Untreue verantworten, das Oberlandesgericht Linz entscheidet auf Weiterführung des Verfahrens.
Ein Mann im Anzug steht vor mehreren Mikrofonen und spricht mit ernstem Gesichtsausdruck.

Nun gibt es eine unerwartete Wende im Prozess rund um den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat die Diversion für Luger nach rund zweimonatiger Prüfung gekippt. Seitens des OLG wurde ein Bericht der OÖN dann am Mittwochnachmittag bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft Linz hatte nach der Einstellung des Untreue-Verfahrens am 22. Jänner Beschwerde eingelegt. Nach Ansicht der StA liegen die Voraussetzungen für eine Einstellung des Strafverfahrens nicht vor. Der Senat entschied, dass bereits generalpräventive Belange einer Diversion entgegenstehen. Die Schadensgutmachung und die Zahlung des Geldbetrags von 20.000 Euro vermittelt „der Öffentlichkeit kein ausreichendes Signal“, dass jeder die Gesetze einzuhalten hat, heißt es in einer Mitteilung des OLG Linz.

„Besondere Charakterdefizite“

Und weiter: Personen, wie der Angeklagte, sind „Amtsträger in besonderer Verantwortung“ und verfügen „über eine entsprechende Wirtschaftskraft“. Bei einer Diversion des vorliegenden Falls könnte der Eindruck einer „Taktik“ entstehen, dass „solches Fehlverhalten bis zur Entdeckung als opportune Handlungsoption“ gewählt werden könnte, ohne sich dafür in einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht verantworten zu müssen.

Der Senat der Richterinnen und Richter setzte sich auch mit dem weiteren Argument der Staatsanwaltschaft, es treffe den Angeklagten eine schwere Schuld, eingehend auseinander, ließ aber diese Frage letztendlich offen. In diesem Zusammenhang betonte der Senat, dass die angeklagte Tat „besondere Charakterdefizite“ des Angeklagten entlarve, weil er das Gutachten nur zu seinem „persönlichen Nutzen und Vorteil“ beauftragt habe, um seinen „unethischen Machtmissbrauch im Vorfeld“ zu tarnen, seine „eigenen (Führungs- und politischen) Funktionen“ abzusichern. Diese Entscheidung ist nicht weiter bekämpfbar. Das Landesgericht Linz ist daran gebunden.

Rechtsgutachten in Auftrag gegeben

Der Kern der Vorwürfe: 2017 fand das Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses statt. Den Job bekam Dietmar Kerschbaum, der als Favorit Lugers galt. Als bekannt wurde, dass Kerschbaum die Fragen der Hearingkommission im Vorhinein zugespielt bekommen habe, gab Luger ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag – wissend, dass er selbst die undichte Stelle war. Das brachte ihm eine Anklage wegen Untreue ein. Allerdings bot ihm das Gericht eine Diversion an - die nun eben gekippt wurde. Sprich: Das Linzer Ex-Stadtoberhaupt muss wieder vor Gericht erscheinen, vermutlich noch vor dem Sommer. Der Strafrahmen für das Vergehen der Untreue beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe.

Es ist bereits die zweite prominente Diversion des Landesgerichts Linz, die vom OLG binnen weniger Monate gekippt wurde: Auch jene für ÖVP-Klubobmann August Wöginger wurde aufgehoben. Er steht seit Februar wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs vor Gericht, ein Urteil wird Anfang Mai erwartet.

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