Untreue-Verfahren gegen Linzer Ex-Bürgermeister Luger: Diversion gekippt?
Muss angeblich wieder vor Gericht: Klaus Luger.
Nun soll es eine unerwartete Wende im Prozess rund um den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger geben. Laut einem Bericht der OÖ Nachrichten soll das Oberlandesgericht (OLG) Linz die Diversion für Luger nach rund zweimonatiger Prüfung gekippt haben. Seitens des OLG wollte man diese Information am Mittwochvormittag nicht bestätigen, nur so viel: Es sei eine Entscheidung gefallen.
Da aber erst der Bescheid zugestellt werden müsse, könne aktuell nicht offiziell Stellung bezogen werden. Auch der im OÖN-Bericht zitierte Sprecher des Landesgerichts spricht von einem "Missverständnis in der Kommunikation" und will die gekippte Diversion in dieser Form derzeit nicht bestätigen.
Was derzeit Fakt ist: Die Staatsanwaltschaft Linz hatte nach der Einstellung des Untreue-Verfahrens am 22. Jänner Beschwerde eingelegt. Nach Ansicht der StA liegen die Voraussetzungen für eine Einstellung des Strafverfahrens nicht vor.
Rechtsgutachten in Auftrag gegeben
Der Kern der Vorwürfe: 2017 fand das Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses statt. Den Job bekam Dietmar Kerschbaum, der als Favorit Lugers galt. Als bekannt wurde, dass Kerschbaum die Fragen der Hearingkommission im Vorhinein zugespielt bekommen habe, gab Luger ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag – wissend, dass er selbst die undichte Stelle war. Das brachte ihm eine Anklage wegen Untreue ein. Allerdings bot ihm das Gericht eine Diversion an.
Verantwortung übernommen
Das Gericht begründet die Diversion damit, dass Luger die Verantwortung für die ihm zur Last gelegte Tat übernommen habe. Er habe aufgrund seines Fehlverhaltens bereits im August 2024 sein Amt zurückgelegt, sei öffentlich zu seinen Fehlern gestanden und habe der LIVA die gesamten Kosten in der Höhe von 20.000 Euro für das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten bezahlt. Der Strafrahmen für das Vergehen der Untreue beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe, damit sei das Delikt diversionsfähig.
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