Postenschacher-Prozess: "Ich würde mich nicht bewerben"
Zusammenfassung
- Am neunten Prozesstag gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger und zwei Finanzbeamte sagten sieben Zeugen aus, darunter ein Richter des BVwG zum Vorwurf der Falschaussage.
- Die Angeklagten sollen 2017 einem ÖVP-Bürgermeister einen Spitzenposten verschafft und dabei die besser qualifizierte Bewerberin Christa Scharf übergangen haben.
- Zeugen lobten Scharf und äußerten Zweifel an der Eignung des Bürgermeisters, während die Angeklagten betonten, nur sachliche Kriterien angewendet zu haben.
Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte, die einem ÖVP-Bürgermeister zum Vorstand für das Finanzamt Braunau verholfen haben sollen, waren am Donnerstag Vorgesetzte am Wort. Die Chefin des Bürgermeisters meinte zu diesem wegen dessen mangelnder Erfahrung: "Ich würde mich nicht bewerben."
Eine Beamtin im Finanzministerium berichtete schon bei der Bestellung für den Vorstand Finanzamt Freistadt von Gerüchten zu Interventionsversuchen.
Jene Zeugin, die selber auch in zahlreichen Begutachtungskommissionen saß, erinnerte sich, "verdichtete Gerüchte vernommen" zu haben, dass der seinerzeitige Kabinettschef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, sauer gewesen sei, dass sein Wunschkandidat, der Bürgermeister, nicht als Erstgereihter zum Zug gekommen war. "Es wurde das Versprechen gemacht, dass es bei der nächsten Besetzung in Oberösterreich klappen wird." Das war der Posten für Braunau.
Vor dem Hearing für diesen Vorstandsposten sei dann auch kolportiert worden, dass diesmal der Bürgermeister den Posten erhalten werde. Das Gerücht habe ihr der erstangeklagte Finanzbeamte in einem Telefonat bestätigt: "Was soll ich machen, ich muss es machen", sagte er, der auch Vorsitzender der Kommission für Braunau war. Dass jetzt "quasi die Politik in Vorstandsposten der Finanz" hineinregiere, habe sie als "Tabubruch" empfunden.
Chefin des Bürgermeisters "überrascht"
Auch die Chefin des ÖVP-Bürgermeisters, der 2009 als Controller in ihr Team gekommen war, zeigte sich "überrascht", dass dieser den Zuschlag für Braunau erhalten hat, weil sie ihn nicht unbedingt für einen logischen Kandidaten hielt. Dazu zählte sie die ausgebremste Kandidatin Christa Scharf wegen ihres "sehr guten Rufs". Den Bürgermeister, den sie als "sehr engagiert" beschrieb, hielt sie wegen dessen fehlender Erfahrung in Führungsfragen nicht unbedingt für einen Vorstandsposten geeignet. "Ich würde mich nicht bewerben", lautete ihr Rat.
Der langjährige Vorgesetzte und Vorstand des Finanzamtes Braunau war voll des Lobes über Scharf. Er beschrieb ihr Auftreten als "untadelig", ihre Arbeit als Fachvorständin sei "tadellos" gewesen. Dementsprechend habe er den Vorgesetztenbericht zu Scharf für ihre Bewerbung um seine Nachfolge verfasst. Zu dem Zeitpunkt habe er aber schon "was läuten gehört", dass bereits eine bestimmte Person für den Posten vorgesehen war. Er habe auch gewusst, wer es war. Dass nicht der "unbedingt Geeignetste" zum Zug gekommen sei, habe er bedauert.
Richter vom Bundesverwaltungsgericht geladen
Am Nachmittag sollte noch der Richter des Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zum Anklagepunkt Falschaussage gehört werden. Mit der "parteipolitisch motivierten" Postenbesetzung sei laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Scharf als beste Bewerberin ausgebremst worden. Im April 2021 hatte das BVwG festgestellt, dass sie "erheblich höher" qualifiziert war als der Bürgermeister, und sprach ihr eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu. Den Finanzbeamten als Mitglieder der Begutachtungskommission für den Posten Braunau wird vorgeworfen, als Zeugen vor dem BVwG nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
Der Erstangeklagte hatte versichert, trotz eigener ÖVP-Nähe nicht parteipolitische Orientierung oder das Geschlecht sondern sachliche Kriterien bei Personalentscheidungen herangezogen zu haben. Der Zweitangeklagte, einfaches Kommissionsmitglied, wiederum stellte Schmids Einflussnahme - angeblich auf Geheiß Wögingers - bei seiner Wahl in Abrede. Er bestätigte zwar die Intervention, will aber nicht danach gehandelt haben.
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