Landesgericht Steyr: Prozess nach tödlichem Felssturz gestartet
Bei dem Felssturz starben zwei Menschen (Archivbild)
Zusammenfassung
- Prozess gegen Kärntner Unternehmer und Geologen wegen fahrlässiger Tötung nach tödlichem Felssturz in Steyr mit zwei Todesopfern begonnen.
- Angeklagte bekannten sich nicht schuldig und wiesen Verantwortung jeweils dem anderen zu; Streit um Abtragungskonzept und Baustopp.
- Urteil wird für Freitag erwartet, es drohen bis zu zwei Jahre Haft und eine Verbandsgeldbuße.
Nach einem Felssturz im Steyrer Stadtteil Unterhimmel 2023, bei dem zwei Arbeiter getötet wurden, hat am Dienstag im Landesgericht Steyr der für zwei Tage anberaumte Prozess gegen den Seniorchef eines Kärntner Spreng-Unternehmens sowie einen Geologen begonnen.
Die Staatsanwaltschaft Steyr legt ihnen fahrlässige Tötung zur Last und hat einen Antrag auf Verbandsgeldbuße eingebracht. Einer der Toten war der Sohn des Unternehmers. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.
Am 8. Februar 2023 waren im Zuge von Hangsicherungsarbeiten zwei Arbeiter, 31 und 64 Jahre alt, dabei, einen großen Felsblock vom bröckelnden Hang abzutragen.
Bis zur Bergung dauerte es Tage
Der Sohn des Seniorchefs bediente einen Bagger. Dabei lösten sich rund 3.000 Kubikmeter Gestein, und die Gesteinsmassen begruben die Arbeiter. Weiters wurden ein Nebengebäude eines Wohnhauses und eine Garage beschädigt. Insgesamt mussten vier Gebäude evakuiert werden. Wegen der extrem gefährlichen Situation am Unglücksort dauerte es sechs Tage, bevor die toten Männer geborgen werden konnten.
"Diese Tragödie bedarf der strafrechtlichen Aufarbeitung", meinte der Staatsanwalt und verwies auf einen 26-seitigen Strafantrag mit zahlreichen Gutachten. Für ihn war eindeutig, "dass die falsche Art und Weise der Abtragung gewählt wurde".
"Das war klar falsch"
Das Unternehmen habe den Felsen, der bereits lose gewesen sei, von oben abgetragen, das "war klar falsch". Der Geologe habe keine Kenntnis von der Abtragungsmethode gehabt, er hätte sich aber vorher darüber informieren müssen, dann hätte er die falsche Methode erkannt, so der Staatsanwalt.
"Am Anfang steht die Planung", doch ein entsprechendes Konzept habe es nie gegeben, wies der Verteidiger des 69-jährigen Seniorchefs des Sprengunternehmens die Verantwortung dem Geologen zu. Es sei lediglich festgehalten worden, dass der "Abbau von außen nach innen" zu erfolgen habe, mehr Informationen habe sein Mandant nicht gehabt. "Mein Mandant hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt", habe sich auf die Einschätzung des Experten verlassen.
Dem Vorwurf, sein Mandant habe es unterlassen, ein Konzept zu erstellen, widersprach der Anwalt des 61-jährigen Geologen. Diesem sei die Gefährlichkeit bewusst gewesen. Denn am 1. Februar 2023 gab es einen Termin für ein "neues Abtragungskonzept", nachdem auch der Seniorchef des Unternehmens meinte, ein weiterer Abtrag in dem Hanggebiet sei riskant.
"Sehenden Auges in Gefahr begeben"
Sein Sohn habe sich aber "eigenverantwortlich" auf den Felsblock begeben, "er hat sich sehenden Auges in die Gefahrensituation begeben". Der Geologe wäre niemals auf die "absurde Idee" gekommen, sich mit einem Bagger auf den absturzgefährdeten Fels zu stellen." Ebenso wie der Seniorchef bekannte sich daher auch der Geologe für nicht schuldig.
Was besprochen wurde
Im Wesentlichen drehte sich in der Befragung des Unternehmers alles darum, was bei der Begehung am 1. Februar 2023 vereinbart wurde. Nachdem beim Bau der Zufahrtsrampe auf den Felsblock der Riss entdeckt worden sei, stellte sich die Frage, wie Geologen die Situation einschätzen und ob das bisherige Abbaukonzept überarbeitet werden müsse, so der Angeklagte. Dass die Bauarbeiten eingestellt werden, darüber "ist nie geredet worden", erinnerte er sich. "Nie hat jemand von der geologischen Bauaufsicht gesagt, dass man da nicht hochfahren darf."
Für einen anderen Teilnehmer des Termins sei es hingegen "sonnenklar" gewesen, dass keine weiteren Abtragungsarbeiten durchgeführt werden, bevor nicht ein Alternativkonzept vorliege, hielt der Verteidiger des Geologen fest. "Alle sind davon ausgegangen, dass es zu einem Baustopp kommt", meinte er. "Aber es ist nie ausgesprochen worden", entgegnete der Seniorchef.
"Keine Abtragungsarbeiten im Gang"
Der im Anschluss befragte Geologe als Baubegleiter hatte an dem Termin am 1. Februar nicht persönlich teilgenommen. Ihm sei aber danach von einem Kollegen seines Büros mitgeteilt worden, "dass keine Abtragungsarbeiten im Gange" seien und das Unternehmen ein neues Konzept vorlegen solle. Als Termin sei der 13. Februar festgesetzt worden, am 8. Februar kam es zu dem tödlichen Felssturz.
Der Angeklagte berichtete über das Vergabegespräch 2022, in dem besprochen wurde, dass der Abbau über den Bau einer Rampe im Westen zu dem Großblock geschehen solle. Dass der einsturzgefährdete Fels befahren werde, darüber sei nicht geredet worden. Dies sei aus seiner Sicht auch aus Sicherheitsgründen unmöglich gewesen.
Außerdem hat die Anklagebehörde noch einen Antrag auf Verbandsgeldbuße nach dem, wie es die Wirtschaftskammer nennt, "Unternehmensstrafgesetz" eingebracht.
Urteil für Freitag vorgesehen
Die vorgehaltene Straftat der angeklagten Personen sei zugunsten des Verbandes, sprich der Firmen, begangen worden. Die Voraussetzung, wonach die Tat "durch die Sorgfaltswidrigkeit von Entscheidungsträgern ermöglicht oder wesentlich erleichtert" worden sei, sei gegeben.
Ein Urteil ist für Freitag geplant. Den Männern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren Haft.
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