Ex-Schwager in OÖ erschossen: Lebenslange Haft bei Mordprozess in Steyr
Ein 38-Jähriger muss sich am Mittwoch im Landesgericht Steyr wegen Mordes verantworten. Er soll Anfang März alkoholisiert zu seinem Ex-Schwager nach Grünburg (Bezirk Kirchdorf) gefahren sein und diesen mit zwei Schüssen aus einer legal besessenen Pistole getötet haben.
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Der Angeklagte ist umfassend geständig. Er dürfte wohl auch noch überlegt haben, den Ex seiner Freundin und seinen ehemaligen Chef zu erschießen.
In der Nacht auf den 5. März fuhr der damals 37-Jährige angetrunken zu seinem Ex-Schwager und läutete an der Haustür. Dieser öffnete, es gelang ihm aber gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin die Tür wieder zu schließen.
Der Verdächtige feuerte aber dann mit der Waffe in das Glaselement der Türe und kam so ins Haus. Dort soll er zwei tödliche Schüsse auf das Opfer abgegeben haben, bevor er mit seinem Pkw nach Hause flüchtete, wo er später festgenommen wurde.
Mann wollte Nichte und Neffen mitnehmen
Als Motiv nannte er, er habe seine Nichte und seinen Neffen - die Kinder der Schwester und des 43-jährigen Opfers -, die seit der Scheidung 2017 beim Vater lebten, weg holen wollen.
Ein derartig "kaltes, menschenverachtendes Verhalten" habe er in den 25 Jahren seiner Tätigkeit noch nicht erlebt, meinte der Staatsanwalt. Denn nicht nur, dass der Angeklagte mit einer Glock "mit absolut tödlichem Kaliber" den "unliebsamen Ex-Schwager" beseitigt habe.
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Der Angeklagte habe nach den Schüssen im Haus alle Handys eingesammelt, damit keine Hilfe geholt werden könne. Danach sei er zum mittlerweile 13-jährigen Neffen in den ersten Stock gegangen, holte diesen und zwang ihn, den toten Vater anzusehen.
Er habe es "nicht anders verdient", zitierte der Staatsanwalt aus dem Einvernahmeprotokoll. Mehrmals habe der Angeklagte gemeint, "ich habe die Sache bereinigt". Damit meinte er, dass eine aus seiner Sicht vom Gericht falsch getroffene Obsorge-Entscheidung, wonach die Kinder zum Vater und nicht zur Mutter gekommen sind, korrigiert wurde.
Verteidiger: Mandant laut Gutachten "harmoniebedürftig"
Seine Schwester will ihn jedoch nicht zum Handeln aufgefordert haben, im Februar 2023 habe sie entschieden, zum Wohle der Kinder den gerichtlichen Obsorgestreit beizulegen, meinte die 41-Jährige vor Gericht. Sie erklärte, dass dies den angeklagten Bruder sehr aufgewühlt habe.
Der Verteidiger schilderte seinen Mandanten als nicht "aggressivaffin" und "harmoniebedürftig", wie er dem psychiatrischen Gutachten entnahm. Der jahrelange Sorgerechtsstreit der Schwester habe an ihm "genagt und genagt und genagt", sagte auch er.
"Ich habe gesehen, wie meine Schwester unter ihm leidet", der Ex-Schwager sei ein "Narzisst mit pathologischen Eigenschaften" gewesen, sagte der Angeklagte. Aber er habe eben verhindern wollen, dass seine beiden Patenkinder so werden wie ihr Vater. Die zwei hat der Beschuldigte seit 2018 nicht mehr gesehen.
Vor Tat sieben halbe Bier getrunken
Am Abend der Tat sei er mit einem Kumpel im Gasthaus gewesen, habe sieben Halbe Bier getrunken und sich mit ihm über Probleme in der eigenen Beziehung aber auch über Autos und die Arbeit unterhalten.
Was dann passiert sei, wisse er auch nicht so genau. In ihm habe "sich ein Schalter umgelegt". "Gegen 23.30 Uhr sind Sie mit welchem Vorsatz weggefahren?", wollte die Richterin wissen.
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"Wohl schon", um den Ex-Schwager zu töten, räumte er ein. So habe er noch von daheim die Pistole geholt. Vorher habe er noch nie daran gedacht, dem Ex-Schwager etwas anzutun. Der Verteidiger hatte daher vielmehr von "Totschlag im Affekt" gesprochen.
Mittlerweile sei ihm bewusst, was er getan habe und es tue ihm leid, sagte der 38-Jährige dem Geschworenengericht. Nach der Tat hingegen habe er noch den "Gedankengang" gehabt, dem Ex seiner Freundin und seinem ehemaligen Chef "das gleiche" anzutun.
Insgesamt hatte er in besagter Nacht drei Magazine für die Pistole dabei. Nach einem Anruf bei seiner Lebensgefährtin sei er aber heim gefahren.
Richterin: Höchststrafe wegen "eiskalter Hinrichtung"
Der 38-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen votierten einstimmig für schuldig im Sinne der Anklage.
Die Richterin begründete die Höchststrafe damit, dass es sich um eine „eiskalte Hinrichtung“ gehandelt habe. Derartiges suche „Seinesgleichen“ und müsse „entsprechend streng“ geahndet werden. Der Angeklagte kündigte Berufung gegen die Strafhöhe an.
Der Familie des Opfer wurde ein Schmerzensgeld von insgesamt 120.000 Euro zugesprochen.
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