Defibrillatoren um 2 Millionen Euro: Kritik an Ausschreibung
Ein Gesundheitsbetrieb wie jener der OÖ Gesundheitsholding (OÖG) muss mit den technischen Geräten immer am neusten Stand sein. Gerade jetzt ist das Keplerklinikum in Linz dabei, neue Defibrillatoren anzuschaffen.
Also jene Geräte, mit denen das Herz der Patientinnen und Patienten wieder zum Schlagen gebracht wird, wenn es damit aufgehört hat. Was in Krankenhäusern häufig vorkommt.
Konkret lautet der Ausschreibungstext: "Lieferung, Inbetriebnahme, betriebsbereite Übergabe und Einschulung von AED, halbautomatischen Defibrillatoren, Defibrillatoren mit externem Schrittmacher und Defibrillatoren mit externem Schrittmacher, Monitoring sowie ansteuerbarer Thoraxkompressionseinheit, mit dazugehöriger Software für Fernüberwachung, Dokumentation und Auswertung sowie Telemetrie."
Zwei Millionen Euro Auftragswert
Insgesamt geht es alleine für die OÖG und das Keplerklinikum um einen Auftragswert von zwei Millionen Euro, es handelt sich um Geräte, Software, Wartung und Verbrauchsmaterialien für die kommenden zehn Jahre.
Das ist aber nicht das gesamte Volumen dieser Ausschreibung. Denn auch die Tiroler und Vorarlberger Krankenanstalten hängen an dieser Ausschreibung dran.
So weit, so gut. Brancheninsider erheben nun Kritik an dieser Ausschreibung. Denn sie unterstellen der ausschreibenden Stelle, dass die technische Spezifikation des zu liefernden Produkts auf exakt einen Anbieter zugeschnitten sei. Konkret geht es darum, dass als Muss-Kriterium in der Ausschreibung als Vorgabe eine Thoraxkompressionseinheit mit einer direkten Schnittstelle zum Defibrillator enthalten ist.
Deutsches Produkt im Auge?
Aber diese "direkte Schnittstelle" könne nur das deutsche Produkt eines Salzburger Medizintechnik-Anbieters, weiß der Branchenkenner. Im Paragraph 106 des Bundesvergabegesetzes heißt es dazu in Absatz 1: "Technische Spezifikationen müssen allen Bewerbern und Bietern den gleichen Zugang zum Vergabeverfahren gewähren und dürfen den Wettbewerb nicht in ungerechtfertigter Weise behindern."
Und im Absatz 5 wird es noch konkreter: Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, dürfe "in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Herstellung oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die von einem bestimmten Unternehmer bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen charakterisiert", verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmer oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise seien nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht allgemein verständlich beschrieben werden könne: "Sie sind ausnahmslos mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ zu versehen."
Dieses "oder gleichwertig" findet sich in der Ausschreibung nicht. Dafür ist für die Vergabe vorgesehen, dass Preis und technische Übereinstimmung mit der Ausschreibung zu je 50 Prozent zählen. Damit sei ausgeschlossen, über den Preis den Auftrag zu bekommen, resümiert der Insider.
Holding ist "frei in der Festlegung"
Seitens der OÖG wird nun betont, dass "die OÖG als öffentliche Auftraggeberin und Krankenanstaltenträgerin bei der Festlegung des Leistungsgegenstandes grundsätzlich frei" sei. Und ob tatsächlich nur ein Unternehmen in der Lage sei, die Anforderungen zu erfüllen, zeige sich oft erst nach Ende der Anbotsfrist.
Jedenfalls sei im Vorfeld eine Markterkundung durchgeführt worden, im Zuge derer zumindest drei Unternehmen Interesse an der Anbotslegung bekundet hätten. Welche das waren, wollte die Sprecherin der Holding nicht beantworten.
Abschließend heißt es seitenes der OÖG: "Für den Fall, dass sich ein Unternehmen etwa durch die Festlegung von technischen Spezifikationen als diskriminiert erachtet, sieht das Vergaberecht einfache und rasche Rechtsschutzmöglichkeiten vor, insbesondere Nachprüfungsverfahren vor den Verwaltungsgerichten."
Anbotsfrist abgelaufen, Anbieter nicht bekannt
Die Anbotsfrist ist mittlerweile übrigens abgelaufen. Wie viele Angebote gelegt wurden, könne man nicht sagen, heißt es aus der Holding: "Mit der Bekanntgabe einer allfälligen Zuschlagserteilung wird auch die Anzahl der eingelangten Angebote EU-weit bekanntgegeben werden."
Wann das sein wird, blieb offen. Offen ist auch, ob rechtliche Schritte gegen die Ausschreibung unternommen werden.
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