Warum die Linz AG nun das umstrittene Fußball-Sponsoring zurückfährt
Während in Übersee das runde WM-Leder noch rollt, laufen hierzulande die Vorbereitungen auf die neue Bundesliga-Saison auf Hochtouren. Dabei ist nun in der heimischen Fußballhauptstadt Linz eine Entscheidung gefallen – allerdings nicht bei Double-Sieger LASK, sondern bei Absteiger Blau-Weiß Linz. Hier gab es zuletzt Aufregung um die überproportional hohen Sponsorgelder der Linz AG an den Verein (der KURIER berichtete). Im Zuge dessen tauchte auch eine vertragliche Option auf Umbenennung des Donauparkstadions in Linz AG Donauparkstadion auf.
Doch nun bestätigt der städtische Infrastrukturkonzern, dass der Namenssponsor der Heim-Spielstätte „auch in der kommenden Saison die Firma Hofmann Personal“ sein wird. Damit fließen die zusätzlichen Geldmittel – eine kolportierte sechsstellige Summe – vorerst nicht an den Verein. Insgesamt muss der nunmehrige Zweitligist kleinere Brötchen backen, denn nach dem Abstieg wird auch die jährliche Sponsorsumme laut Linz AG „angepasst“; um wie viel, wird nicht kommuniziert. Mit Zahlungen von 3,2 Millionen Euro jährlich für den kleineren Linzer Klub stand die Linz AG österreichweit klar an der Spitze der Fußballsponsoren aus dem öffentlichen Sektor. Zum Vergleich: Rapid lukriert von Wien Energie „nur“ 2,7 Millionen Euro.
Auffällig bei der Linz AG war ferner das üppige Kontingent an VIP-Tickets im Gegenzug für diese Sponsormillionen. Die Linz AG legt freilich Wert auf die Feststellung, dass pro Heimspieltag durchschnittlich bloß 46,5 VIP-Karten ausgegeben worden seien (und nicht, wie berichtet, 84, da auch einmalige Tagestickets dabei seien). Bei Eishockeyklub Black Wings seien es analog 46,7 VIP-Karten statt 80. Wer in Genuss dieser Luxustickets kam, bleibt weiter geheim: Eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz wird vom Konzern wegen Geschäftsgeheimnissen respektive aus Datenschutzgründen abgewiesen.
Auch das 2023 von einer Linz-Immo-Tochter neu gebaute Donauparkstadion selbst geriet zuletzt in Schieflage: Der Rechnungshof kritisierte die „Missachtung von Grundregeln der Rechnungsprüfung“ und empfahl, eine Million Euro wegen Überbezahlung zurückzufordern.
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