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Prozess wegen Untreue in Linz: Ex-Bürgermeister bekennt sich nicht schuldig

Bis zu drei Jahre Haft drohen Klaus Luger, wenn er heute, Freitag, am Linzer Landesgericht wegen Untreue verurteilt wird. Der Prozess wird vertagt und soll zeitnah fortgesetzt werden.
Zwei Männer in Anzügen vor einem Gerichtssaal

Der Medienrummel am Linzer Landesgericht ist groß an diesem sonnigen Freitagmorgen. Kameras, Mikrofone und Laptops rundum. Zehn Minuten vor Prozessbeginn erreicht der Ex-Politiker den Gerichtssaal, grüßt in die Menge, lässt die Aufnahmen über sich ergehen.

Dann geht es los: Die Staatsanwältin wiederholt, was bereits alle wissen: Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt.

Als durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab der Bürgermeister ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.

Die Anklage lautet auf Untreue. Klaus Luger bekennt sich nicht schuldig im Sinne dieser Anklage, ergänzt aber: „Die Vergabe des Gutachtens war ein großer Fehler, den ich eingestehe. Ich hätte mich für befangen erklären müssen, als ich die Whistleblower-Nachricht bekommen habe.“

„Das war blöderweise ich“

Hier hakt die Richterin relativ rasch ein: „Sie haben diese Meldungen bekommen. Was haben Sie gemacht?“ „Ich habe mir ein Wort gedacht, das ich hier nicht aussprechen will. Danach hab ich den Rechtsanwalt Moser angerufen.“ Bei einem persönlichen Termin wird der Inhalt der Whistleblower-Meldung - Weitergabe der Hearing-Unterlagen - besprochen.

Luger will wissen, welche strafrechtlichen Konsequenzen das Vorgehen haben kann. Der Anwalt klärt das ab und informiert relativ rasch, dass er da keinen Punkt sehe. Irgendwann fragt der Anwalt: „Wissen Sie, wer es war?“ Luger antwortet: „Ja, das weiß ich. Blöderweise war das ich.“

Älterer Mann im Anzug sitzt an einem Tisch und hört aufmerksam vor einem Bildschirm zu.

Derzeit in Linz wegen Untreue vor Gericht: der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger.

Der befragte Anwalt schlägt die Erstellung eines Gutachtens zur Rechtslage vor, verweist aber aufgrund der Komplexität und weil er selbst nicht mehr als Anwalt praktiziert, auf eine andere Kanzlei. Die vorgeschlagene Kanzlei übernimmt den Fall, weiß allerdings nicht, dass der Ex-Politiker selbst für die Weitergabe der Unterlagen an Kerschbaum verantwortlich war, und liefert bis 22. Jänner 2024 einen ersten Entwurf des Gutachtens.

Die Richterin: „Von 17 Seiten befassen sich 15 mit strafrechtlichen Ausführungen. Haben Sie sich nie gefragt, warum das so ist?“ „Darüber habe ich mir keine Gedanken gemacht, ich habe die Inhalte des Gutachtens ja nicht beauftragt.“

Richterin: „Es wird immer spannender“

Nun folgt die erste Zeugenaussage durch besagten Rechtsanwalt Thomas Moser. Der führt aus, dass es beim Gutachten seiner Meinung nach immer darum ging, ob sich Dietmar Kerschbaum mit der Verwendung der zugespielten Hearing-Unterlagen strafbar gemacht hat. Er habe niemals den für die Weitergabe Verantwortlichen prüfen lassen, sondern immer nur den künstlerischen Leiter des Brucknerhauses, Kerschbaum. Die Richterin: „Es wird immer spannender hier.“

Verhandlung wird vertagt

Kurz werden zwei weitere Zeugen aufgerufen, sie haben beide nichts zur Urteilsfindung beizutragen. Schnell wird klar, dass die Aussagen jener beiden Rechtsexperten, die das Gutachten erstellt und in der entscheidenden LIVA-Aufsichtsratssitzung vom 15. März präsentiert haben, fehlen und für das Urteil wohl entscheidend sein werden. Deswegen beschließt die Richterin kurz vor Mittag: „Ich vertage die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Wir brauchen einen neuen Termin. Es hilft nix.“

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