Besserer Nachweis von K.-o.-Mitteln

Im Labor können Nachweise von betäubenden Substanzen erbracht werden.
Substanzen, die in Blut oder Harn rasch verschwinden, können in Haaren festgestellt werden.

Von Gerhard Lukesch

Für Polizei, Rettungsdienst und Mediziner und schließlich auch für das Gericht stellt die Problematik von K.-o.-Substanzen noch immer ein großes Problem dar, selbst wenn die Thematik momentan weitgehend aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwunden scheint. Speziell jetzt bei privaten Sommerpartys ist die Gefahr, Opfer eines K.-o.-Angriffes zu werden, sehr groß. Nicht nur Frauen sind gefährdet: Auch Männer wird manchmal „als Jux“ ein K.-o.-Mittel verabreicht, um sich am anschließenden Verhalten des Betroffenen zu „amüsieren“.

Viele glauben auch, „mir kann das nicht passieren“ – ein weitverbreiteter Trugschluss. Selbst Medizinern im Krankenhaus, oder aber auch Kellnerinnen wurden in Lokalen von Kollegen derartige Mittel verabreicht.

Wenige Tropfen einer derartigen Substanz reichen meist nicht aus, um das Opfer zu betäuben. Fachlich korrekter ist es, den Begriff „K.-o.-Substanzen“ zu verwenden, denn es sind meist größere Dosierungen – weit mehr als zehn Milliliter – erforderlich, und darin liegt genau die Problematik. Es kann dadurch wegen der schlechten Steuerbarkeit der Mittel und meist durch die Kombination mit Alkohol zu Überdosierungen, schweren Gesundheitsschäden und sogar zum Tod des Opfers kommen.

Als K.-o.-Substanzen bezeichnen Mediziner und Pharmakologen auf das Gehirn wirksame Drogen- oder Medikamentenwirkstoffe, die üblicherweise eine narkotisierende Wirkung besitzen, wie etwa Rohypnol. Daher werden solche Substanzen von medizinischen Laien im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten eingesetzt, um die Opfer willenlos zu machen.

Erinnerungslücken

Klassischerweise werden potenziellen Opfern entsprechende Substanzen unbemerkt in Getränke oder Nahrungsmittel gemischt, damit sie späteren Übergriffen gegenüber wehrlos sind. Häufig können sich die Betroffenen nach dem Erwachen aufgrund von Erinnerungslücken nicht mehr an die Tat oder den Tathergang erinnern, was meist von der verwendeten Substanz abhängig ist.

Oft ist es für medizinische Laien, wie auch Polizisten, schwer zu unterscheiden, ob der oder die Betroffene lediglich alkoholisiert oder auch unter dem Einfluss von K.-o.-Mitteln steht. Im Zweifelsfall sollte daher immer auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden und der Rettungsdienst oder auch ein Notarzt alarmiert werden, um schwere gesundheitliche Folgeschäden, die meist durch Atemstillstand auftreten, verhindern zu können.

Bei Verdacht auf ein Raub- oder Sexualdelikt sind umfangreiche Untersuchungen sowie die Sicherung von Spuren (auch Getränkeresten) extrem wichtig. Das größte Problem für einen entsprechenden gerichtlich verwertbaren Nachweis liegt in dem häufig großen Zeitintervall zwischen dem Vorfall und der Probennahme von Blut oder Urin des Patienten. Denn dann können die Substanzen oft nicht mehr nachgewiesen werden.

Verbesserter Nachweis

Mit der technischen Entwicklung wurden neue Möglichkeiten geschaffen, die den Nachweis von K.-o.-Substanzen auch in Haaren ermöglichen. Das ist besonders bei der oft verwendeten Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) bedeutsam: Auch wenn im Blut oder Urin nichts mehr feststellbar ist, kann in speziellen Instituten nach circa drei Wochen GHB oder GBL im Nachwuchs von Körperhaaren nachgewiesen werden.

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