Erster Bezirk führt wieder Ausreise-Testpflicht ein
Am Mittwochabend hat die Oberösterreichische Landesregierung bekannt gegeben, dass im Bezirk Braunau der Hochinzidenzerlass des Bundes in Kraft tritt. Wer den Bezirk verlassen möchte, muss ab Samstag (18. September) einen negativen Coronatest vorweisen können. Von der Testverpflichtung ausgenommen sind alle, die bereits vollimmunisiert sind sowie genesene Personen mit zumindest einer Covid-Teilimpfung. Auch für Einsatzkräfte im Einsatzfall gilt die Testverpflichtung nicht.
Alle anderen Personen, die den Bezirk verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben - müssen sich testen lassen Als Nachweis gilt laut Bundes-Erlass ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden. Falls erforderlich sollen seitens des Landes zusätzliche Testkapazitäten eingerichtet werden.
Durchimpfungsrate unter 50 Prozent
Mit 324 Fällen pro 100.000 Einwohner, hat der Bezirk Braunau aktuell die zweithöchste Sieben-Tage-Inzidenz in Österreich. Der Bezirk verzeichnet seit sieben aufeinanderfolgenden Tagen einen gemittelten Sieben-Tages-Inzidenz-Wert von über 300.
Die Durchimpfungsrate im Bezirk liegt unter 50 Prozent (derzeit 49,2% der Gesamtbevölkerung). Um diesen Wert zu steigern, werden mobile Impfteams in den Bezirk Braunau geschickt. Mehr als zehn Prozent der Intensivbetten (in Summe 34) sind in Oberösterreich bereits von Coronapatienten belegt.
Bezirkshauptmann appelliert an Bevölkerung
„Der Bezirk ist, durch enge Zusammenarbeit mit dem Landeskrisenstab, gut auf das Wirksamwerden des Hochinzidenzerlasses des Bundes vorbereitet. Ich appelliere aber an dieser Stelle noch einmal an alle, einen Beitrag zu leisten, indem sich möglichst viele Menschen impfen lassen und wir die Corona-Hygienemaßnahmen, die uns allen mittlerweile gut geläufig sind, größtmöglich einzuhalten“, so der Bezirkshauptmann von Braunau, Gerald Kronberger.
Die Ausreise-Testpflicht gilt ab Samstag, 18. September 2021, 0 Uhr und wird so lange beibehalten, bis die 7-Tages-Inzidenz im Bezirk wieder unter 200 sinkt. Sobald die Impfquote in Braunau auf 50 Prozent der Gesamtbevölkerung steigt, kann die Maßnahme schon bei Unterschreiten eines Grenzwertes von 300 beendet werden.
Ausreisebeschränkungen treten in Kraft, wenn folgende Punkte erreicht sind:
- Die Inzidenz (Infizierte pro 100.000 Einwohner) muss an sieben Tagen im Schnitt über 300 liegen.
- Die Impfquote muss unter 50 Prozent liegen.
- Die Intensivbetten-Auslastung muss über zehn Prozent der Kapazität liegen.
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