Zu viele Vorstrafen gesammelt: Brandstifter muss hinter Gitter

Bei einem Akku-Brand sollte man die Feuerwehr rufen.
Sechs Monate Haft für Bagatelldelikte. Burgenländer hatte Feuerwehr selbst alarmiert - nur geringer Schaden.

Er hatte Polizei und Feuerwehr in Baden am 30. August beschäftigt. Und obwohl es letztlich nur Bagatelldelikte waren, die dem Burgenländer zur Last gelegt wurden, muss er doch für sechs Monate hinter Gitter. Grund dafür: fünf einschlägige Vorstrafen.

Dass er ein nur etwa 30 mal 30 Zentimeter großes Stück Wiese im Kurpark sowie einen Mistkübel vor dem AMS Baden in Brand gesteckt hatte, gab der 26-Jährige zu. Er sei schwer betrunken gewesen, konnte er als einzige Begründung für seine Taten nennen. Da sei der Wunsch entstanden, „etwas anzuzünden.“ Also setzte der Burgenländer seinen Pullover in Brand und warf ihn im Kurpark in ein Gebüsch.

Selbst Feuerwehr gerufen

Passiert ist wenig. Trotz des durch die Sommerhitze ausgetrockneten Bodens. „Es hätte aber sehr viel passieren können. Das muss in diesem Fall beachtet werden“, mahnte die vorsitzende Richterin. Dass er eine Ausbreitung der Flammen verhindern wollte, zeigt die Reaktion des 26-Jährigen. Er verständigte selbst die Feuerwehr, als die Brandstelle immer stärker zu qualmen begann.

Im zweiten Fall diente ihm eine Zeitung als Zündhilfe: Der Mistkübel vor dem AMS Baden verschmorte, weiterer Schaden entstand nicht. Auch hier alarmierte der Mann selbst die Feuerwehr – mit dem geliehenen Handy eines Passanten, weil er seines nicht bei sich hatte.

Einbruch erfunden

Zwischen den beiden Brandstiftungen hielt der Burgenländer die Polizei auf Trab. Er meldete einen Einbruchsversuch bei einem Juwelier, der gar nicht stattgefunden hatte. Die Beamten suchten eine halbe Stunde lang die Umgebung nach den Tätern ab.

Dem 26-Jährigen hätte sogar ein noch längerer Aufenthalt hinter Gittern blühen können. Weil die Probezeit für eine frühere, bedingt nachgesehene Verurteilung noch nicht abgelaufen war. Doch die Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert, statt die bedingte Nachsicht zu widerrufen.

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