Und er ergänzt: „Weiters kann die Behörde den Verfahrensparteien Fristen für weiteres Vorbringen setzen. Nach Ablauf der Frist erstattete Vorbringen sollen im weiteren Verfahren unzulässig sein. Auch das sogenannte Einfrieren des Standes der Technik vermeidet unnötige Verfahrensschleifen.“
Es brauche schnellere Verfahren, damit Projektbetreiber nicht schon von Beginn an abgeschreckt werden. „Ohne effizientere und schnellere Verfahren wurden bis jetzt oftmals größere Projekte gar nicht erst in Angriff genommen oder kleiner dimensioniert. Gerade im Umweltbereich bringt das viele Nachteile mit sich.“ Es brauche rasche Genehmigungen, wenn es um Windparks, Stromleitungen, Umspannwerke oder auch größere Infrastrukturprojekte geht.
Dennoch übt Pinter an der Novelle auch Kritik. So wären Großbetriebe nicht richtig berücksichtigt worden. Pinter: „Gerade wenn wir von der Energiewende sprechen, dürfen wir nicht auf die Bedeutung von Großbetrieben mit ihren Produktionsprozessen vergessen. Diese werden in der Novelle nicht berücksichtigt. Dabei brauchen wir auch bei deren Umstellung auf alternative Energien beschleunigte Verfahren sowie eine Klarstellung, dass Umstellungen nur dann einer UVP unterliegen dürfen, wenn damit eine Kapazitätserweiterung verbunden ist.“
Außerdem wären über die Gesetzesnovelle neue Kriterien eingeführt worden, die erneut Verzögerungen mit sich bringen würden. Pinter: „Ich denke hier an die Berücksichtigung der CO2-Emissionen und des Flächenverbrauchs als Genehmigungskriterien. Es gibt hier keine Richtlinien oder einen Stand der Technik. Worauf sollen sich die Einreicher berufen?“ Und grundsätzlich wäre der Flächenverbrauch besser bei der Raumordnung angesiedelt.
Einen Verbesserungspunkt sieht der Standortanwalt bei der personellen Ausstattung der Behörden. Das gelte auch für das Bundesverwaltungsgericht. „Durch den Mangel an Richtern kommt es hier zu Verzögerungen“, sagt Pinter.
Der Standortanwalt sieht aber auch die Landespolitik und die Gesellschaft gefordert, wenn die Energiewende gelingen sollte. Christoph Pinter: „Wir müssen größere Zonen für Fotovoltaikanlagen festlegen und auch die Zonen für Windkraft überarbeiten. Und wir brauchen auch eine neue Einstellung in der Gesellschaft. Es geht nicht darum, ob Windräder gefallen, sie sind technische Meisterleistungen, die wir brauchen, um die Energiewende zu schaffen und unabhängig zu werden. Je mehr wir bauen, umso stolzer können wir sein.“
Die Novelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist seit dem 25. Juli in Begutachtung. Geplant ist, dass die geplanten Änderungen zur Beschleunigung von Verfahren im kommenden Jahr in Kraft treten wird.
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