Zielpunkt-Mitarbeiter kämpfen um ihre Ansprüche

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Den Beschäftigten wird in vielen Fällen zu einem sogenannten "berechtigten vorzeitigen Austritt" geraten.

"Wir waren wie eine Familie", sagt Monika S. traurig. Sie meint ihre Kollegen, mit denen die 55-Jährige jahrelang in der Zielpunkt-Filiale in Herzogenburg zusammenarbeitete. Doch seit dem vergangenen Wochenende gibt es das Geschäft aufgrund der Zielpunkt-Insolvenz nicht mehr. So wie 37 andere Zielpunkt-Standorte in dem Bundesland.

Unterstützt werden die 338 betroffenen Arbeitnehmer von der Arbeiterkammer und der zuständigen Fachgewerkschaft GPA-DJP. Seit Montag finden landesweite Betriebsversammlungen statt. "Jetzt geht es darum, dass die Mitarbeiter ihre ausständigen Ansprüche erhalten", sagt AKNÖ-Präsident Markus Wieser.

Zielpunkt-Mitarbeiter kämpfen um ihre Ansprüche
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Den Beschäftigten wird (wegen der Insolvenz und Filial-Schließung) in den meisten Fällen zu einem sogenannten "berechtigten vorzeitigen Austritt" geraten. Dafür nehmen die Experten der Arbeiterkammer und der Fachgewerkschaft entsprechende Erklärungen entgegen, um ihre Forderungen geltend machen können. Ein "berechtigter vorzeitiger Austritt" entspricht dann quasi einer Arbeitgeber-Kündigung, wodurch – abhängig vom Dienstverhältnis – Abfertigung, Kündigungsfrist, Auszahlung etwaigen Resturlaubs und dergleichen gewahrt bleiben.

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