Erschossener Wolf: Täter kommt straffrei davon

Erschossener Wolf: Täter kommt straffrei davon
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat das Verfahren aus Mangel an Hinweisen abgebrochen. Somit bleibt die Tat ungesühnt.

Im Fall eines im Juli in der Donau bei Tulln entdeckten erschossenen Wolfs wird es keine juristischen Konsequenzen geben. Das Verfahren wurde laut Leopold Bien, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, abgebrochen.

Es hätten sich "keine Ermittlungsansätze zur Täterausforschung ergeben", hieß es am Mittwoch auf APA-Anfrage.

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Ermittler des NÖ Landeskriminalamtes führten zunächst Ermittlungen wegen vorsätzlicher Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes. Der Wolf gilt europaweit als streng geschützt.

Entdeckt wurde das Tier am 11. Juli. Einer veterinärmedizinischen Untersuchung zufolge wurde der Wolf durch einen gezielten Schuss getötet. Das Projektil dürfte laut früheren Polizeiangaben aus einem Jagdgewehr gestammt haben.

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Erschossener Wolf: Täter kommt straffrei davon

Die polizeilichen Ermittlungen konzentrieren sich daher auf ein "schwarzes Schaf" innerhalb der Jägerschaft. Vermutet wird, dass der zweijährige Wolfsrüde einem Jäger vor die Flinte gelaufen ist und das Tier danach in die Donau geschmissen wurde.

Keine brauchbaren Hinweise

Das Landeskriminalamt setzte bei den Ermittlungen auch auf die Unterstützung der Bevölkerung. Es wurde ein Fahndungsaufruf gestartet, wer am Nordufer der Donau in Tulln rund um den 11. Juli verdächtige Wahrnehmungen gemacht bzw. einen Schuss in der Umgebung wahrgenommen hat. Brauchbare Hinweise dazu langten allerdings keine ein. 

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