Windpark-Projekt: Gemeinde im Visier der Justiz

Bürgermeister Wolfgang Kocevar
Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen die Gemeindeführung von Ebreichsdorf und unbekannte Täter.

Es stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Das Windpark-Projekt der "Wien Energie GmbH" in Ebreichsdorf im Bezirk Baden beschäftigt die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta). Nach einer Anzeige der Anwaltskanzlei von Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer wird in der Causa wegen Verdachts der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit ermittelt, bestätigt WKSta-Sprecher Konrad Kmetic. Als Beschuldigte im Ermittlungsverfahren werden SPÖ-Bürgermeister Wolfgang Kocevar und vier weitere Gemeinderäte geführt. Außerdem werde auch gegen "unbekannte Täter" im Umfeld der "Wien Energie" erhoben.

Der Windpark stieß von Anfang an auf Gegenwind. Ortschef Wolfgang Kocevar führte deshalb im Sommer 2014 eine Volksbefragung wegen der 13 geplanten Windräder durch. Die Mehrheit, exakt 56,65 Prozent der Wahlberechtigten, sprach sich für den Bau aus. Nach der positiven Umweltverträglichkeitsprüfung erging erst am Mittwoch der erstinstanzliche Bescheid für die Baugenehmigung. Kocevars Euphorie hält sich dieser Tage dennoch in Grenzen, denn der Staatsanwalt klopfte nun wegen des Vertrages mit der "Wien-Energie" bei der Gemeinde an.

Unterschrift

"Es wird unter anderem gegen alle Gemeinderäte ermittelt, die den Vertrag mit der Wien-Energie unterzeichnet haben. Das Projekt wurde allerdings von einer breiten Mehrheit im Gemeinderat beschlossen", erklärt Kocevar. Natürlich sei es unangenehm, aber als Bürgermeister sei man nicht davor gefeit, angepatzt zu werden. Man sei vom Land mehrmals in der Angelegenheit überprüft worden. "Deshalb sehe ich es gelassen." Seitens der Wien-Energie heißt es, dass man etwaige Ermittlungen nicht kenne und auch nicht kommentieren werde.

Die Kanzlei von Dieter Böhmdorfer vertritt in der Causa Windpark einen Anrainer. Wegen der laufenden Ermittlungen will Böhmdorfer zu dem Fall selbst nichts sagen. "Das Problem allgemein ist, wenn ein Bürgermeister eine Gesellschaft gründet, um mit einem anderen Bürgermeister Geschäfte zu machen. Das ist eine Grauzone, die geklärt gehört", so der Rechtsanwalt.

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