Wildschwein-Unfall: Vorwürfe gegen Asfinag

Am Auto entstand nach dem Unfall mit vier Wildschweinen Totalschaden
Tiere durchbrachen Schutzzaun. Familie fordert nach Unfall auf der Autobahn eine Entschädigung

Es grenzt an ein Wunder, dass Lea Hallwirth mit einem Schock davonkam. Mit etwa 110 km/h war die junge Frau am 22. Oktober auf der Wiener Außenringautobahn (A21) unterwegs, als ihr vier Wildschweine vors Auto liefen. Die Tiere wurden zerfetzt, am Auto entstand Totalschaden, Hallwirth blieb unverletzt. Abgeschlossen ist für sie und ihre Familie die Sache dennoch nicht.

Der Streit um die Verantwortung für den Unfall hat ein Nachspiel – eine Klage steht im Raum. Hallwirths Vater Hans sieht die Autobahnerhalterin Asfinag in der Pflicht. Die Wildschweine dürften nämlich durch ein Loch im Wildschutzzaun auf die Autobahn gelangt sein.

Die Asfinag ist Erhalterin dieser Zäune. Die Versicherung sieht aber keinen Grund zu zahlen. "Dabei wollen wir nur die 4000 Euro, die uns durch den Unfall an Aufwendungen entstanden sind", ist Hans Hallwirth empört. "Wir wollen die Situation ja nicht ausnutzen. In erster Linie sind wir einfach froh, dass unsere Tochter gesund ist."

Sorgfaltspflicht

Die Reitsportlerin Lea Hallwirth lebt in Deutschland. Am Unfalltag wollte sie ihre Eltern in Kaiserebersdorf überraschen und mit ihnen ihren 22. Geburtstag nachfeiern. Bei Heiligenkreuz, NÖ, kam es gegen 23 Uhr schließlich zum Crash.

Anfang November wandte sich die Familie erstmals an die Asfinag. Es sei "evident, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten, die Fahrbahn abzusichern, nicht ausreichend nachgekommen sind", teilte Anwalt Alexander Gruber mit. Wochen später ist man sich aber keinen Schritt näher gekommen.

Kontrollfahrten

Zunächst hieß es von der Versicherung der Asfinag noch, die Wildschweine könnten über eine Autobahnauffahrt auf die A21 gelangt sein. In diesem Fall hätten sie aber über zwei Kilometer auf der Autobahn spazieren müssen, um zur Unfallstelle zu gelangen.

Mittlerweile steht fest, dass es tatsächlich ein Loch im Wildzaun gegeben hat. Versicherung und Asfinag berufen sich jetzt aber darauf, dass regelmäßige Kontrollfahrten stattgefunden hätten. Man könne einfach nicht wissen, "ob und in welchem Bereich Wild den Wildschutzzaun durchbricht."

Bei der Asfinag schließt man einen Ersatz nicht grundsätzlich aus. Auf KURIER-Anfrage heißt es allerdings, dass man nicht mit den Betroffenen verhandeln könne, wenn man nicht wisse, worüber. Man kenne nämlich nur die Forderung, habe bisher aber keine Belege bekommen.

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