EU will Sikawild ausrotten: Biobetrieb aus NÖ gibt sich wehrhaft
Sikawild am Biohof Bernsteiner in der Buckligen Welt.
Sie leben nachweislich seit 120 Jahren in Österreich, doch jetzt droht ihnen möglicherweise die Ausrottung. Eine umstrittene Verordnung der Europäischen Union gilt als eine Art Todesurteil für 7.000 Stück Sikawild in rund 250 heimischen Tierhaltungsbetrieben.
Seit August 2025 stehen die Sikahirsche auf der EU-Liste der „gebietsfremden invasiven Arten“. Geht es nach Brüssel, stellt die aus Asien stammende Wildart eine Gefahr für die heimische Biodiversität dar. Die EU befürchtet, dass Sikawild aus den Gattern entkommt und durch die Paarung mit dem heimischen Rotwild eine Genvermischung bzw. Hybridisierung stattfindet.
Protestwelle
Bis zum Sommer 2027 soll deshalb nach EU-Verordnung das Sikawild aus dem EU-Gebiet verschwinden. Die Protestwelle dagegen wird immer größer.
Sikawild-Nachwuchs am Biohof Bernsteiner in der Buckligen Welt.
Es sind keine schönen Worte, die die betroffenen Tierhalter in Österreich zu dem „Verordnungs-Wahnsinn“ der EU in den Mund nehmen. Die Bauernvertretung, Jagd Österreich, die Österreichische Wildtierstiftung und auch Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) fordern ein Einlenken der Europäischen Kommission in der Causa Sikawild.
Der Beschluss in Brüssel bedrohe die Existenz von rund 250 heimischen Betrieben in Österreich, die Sikawild halten. Einer von ihnen ist der Biohof Bernsteiner in Lembach in der Buckligen Welt (Bezirk Wiener Neustadt). Thomas Bernsteiner bietet Rind-, Schweine- und Hühnerfleisch aus biologischer, extensiver Landwirtschaft, am Hof hält er Aberdeen-Angus- und Galloway-Rinder.
Nachwuchs
Vor sechs Jahren hat der Betrieb für gut 45.000 Euro außerdem ein behördlich genehmigtes Gehege zur Haltung von Sikawild errichtet. „Das Wildbret vom Sikawild ist unseres Erachtens feiner in der Qualität und für Konsumenten, die ein Thema mit dem intensiven Wildgeschmack von Reh- od. Rothirsch haben, angenehmer bzw. beliebter“, erklärt der Landwirt.
Derzeit kommt der Nachwuchs auf die Welt und der Bestand wird jeden Tag mehr. Am Hof leben aktuell 42 Sikahirsche und Tiere (weiblich) sowie elf Kälber im Alter von ein bis drei Wochen. Einige der Tiere seien handzahm und werden mitunter von der 6-jährigen Tochter per Hand gefüttert.
Wildart aus Ostasien
Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde im 19. Jahrhundert in Europa eingeführt. Die erste Sikawild-Kolonie wurde im Jahr 1907 in Niederösterreich etabliert, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium. Der weitaus größte Teil wird in landwirtschaftlichen Gehegen gehalten, meist zur Fleischproduktion. Es gibt nur zwei kleinere freilebende Sikawild-Populationen nahe der Donau-Auen.
Das Argument der EU, dass die asiatische Wildrasse eine Gefahr durch Vermischung für das heimische Rotwild darstellt, ist für Bernsteiner „Unsinn“. Er bezieht sich auf wissenschaftliche Untersuchungen, die Wildtierexperte Stefan Sallmutter vor langer Zeit im Auftrag der Gutsverwaltung Draskovich im Burgenland durchgeführt hat. Demnach würden sich Sika- und Rotwild in freier Wildbahn meiden, eine Hybridisierung sei so gut wie ausgeschlossen.
Ein Sikatier mit ihrem Kalb am Hof in Lembach in der Buckligen Welt.
Verbot wird zur Existenzfrage
Bernsteiner kann dies durch eigene Beobachtungen nur bekräftigen. Er hat um seinen Betrieb Funk- und Wildkameras. Obwohl im umliegenden Jagdrevier Rotwild lebt und auch erlegt wird, hat sich kein Stück in die Nähe des Sika-Geheges verirrt. Eine behördlich verordnete Keulung des Bestandes bezeichnet der Nebenerwerbslandwirt als „bürokratischen Wahnsinn“.
Für viele Betriebe sei das EU-Verbot auch eine Existenzfrage, heißt es dazu aus dem Landwirtschaftsministerium. „Für die meist familiengeführten Betriebe ist die Haltung von Sikawild in wirtschaftlicher aber auch sozialer Hinsicht wichtig. Auch die volkswirtschaftliche Relevanz dieser Tierhaltung ist hoch, sie liegt im zweistelligen Millionenbereich“, so das Ministerium.
Totschnig stehe deshalb mit den Sikawildhaltern und ihren Interessenvertretungen in „engem Austausch“. Derzeit werde eine rechtlich tragfähige Sonderlösung vorbereitet, die den bestehenden Betrieben eine Perspektive geben und die kontrollierte Haltung weiterhin ermöglichen soll.
Das besagt die EU-Verordnung
Die EU-Verordnung sieht derzeit vor, dass es nach einer Übergangszeit von zwei Jahren nicht mehr erlaubt ist, Sikawild zu halten, zu züchten und in den Verkehr oder Handel zu bringen.
Besitzer von Tieren, die sich auf der EU-Liste der „gebietsfremden invasiven Arten“ befinden und als nichtgewerbliche Heimtiere gehalten werden, können diese bis zu ihrem Tod behalten. Sie müssen allerdings dafür sorgen, dass die Tiere sich nicht vermehren und auch nicht entkommen.
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