Wiener Neustadt will Waffenverbot in der ganzen Stadt

Teenage boy drawing a knife
Stadtregierung bittet Polizei um entsprechende Verordung. Pfeffersprays zur Selbstverteidigung bleiben ausgenommen.

Nach der brutalen Messerattacke beim Bahnhof Wiener Neustadt vor rund einer Woche fordern Bürgermeister Klaus Schneeberger sowie sein Stellvertreter Stadtrat Michael Schnedlitz ein sektorales Waffenverbot für Wiener Neustadt.

In einem gemeinsamen Schreiben an Landespolizeidirektor-Stellvertreter Franz Popp weisen sie auf die Dringlichkeit und Notwendigkeit dieser Maßnahme hin. „Sicherheit ist eines der zentralsten Themen in der Stadt. Deshalb müssen wir gemeinsam alles unternehmen, dieses Anliegen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bestmöglich zu erfüllen“, erklärten die beiden Politiker.

Wiener Neustadt will Waffenverbot in der ganzen Stadt

Schneeberger und Schnedlitz

Am Abend des 29. August soll ein 30-jähriger Asylwerber im Zuge einer Auseinandersetzung in der Purgleitnergasse einen 28-Jährigen niedergestochen haben. Bei dem Streit könnte es um Drogen gegangen sein. Das Opfer wurde so schwer verletzt, dass es nach einer Not-OP in künstlichen Tiefschlaf versetzt werden musste. Der mutmaßliche Täter ist polizeibekannt. 

Rund um den Bahnhof in Wiener Neustadt besteht seit zwei Jahren eine Schutzzone mit Betretungsverboten, die die Polizei für auffällige Personen verhängen kann. Gegen den Verdächtigen waren bereits Betretungsverbote ausgeprochen worden.

2.000 Betretungsverbote in Schutzzone

Nun soll das Waffenverbot die Sicherheit zusätzlich erhöhen. „Gewalt und Kriminalität dürfen in unserer Stadt keinen Platz finden. Knapp 2.000 Betretungsverbote in den Schutzzonen seit Mai 2017 und weiterhin anhaltenden Wegweisungen zeigen, dass das Thema ‚Sicherheit‘ in der Stadt nach wie vor brandaktuell ist. Die entsetzliche Messerattacke in der Vorwoche brachte allenfalls das Fass zum Überlaufen“, erklären Schneeberger und Schnedlitz.

Für die Stadtregierung ist eine weitere Verschärfung nicht nur notwendig, sondern unausweichlich. Die Landespolizeidirektion wird daher um die Verordnung eines sektoralen Waffenverbotes nach dem Sicherheitspolizeigesetz (§36b) - ausgenommen Reizgassprays, die zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden - ersucht.

Schneeberger und Schnedlitz hoffen auf eine rasche Umsetzung. Zudem bedanken sie sich bei der Exekutive für die gute Zusammenarbeit.

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